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Bookbot

Bernd Kuhn

    Das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 147 StPO im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
    Ich möchte gerne ich sein
    Der Sportschiedsrichter zwischen bürgerlichem Recht und Verbandsrecht
    Grimmige Gegenwart
    Bruchmechanische Untersuchung von Metall, Keramik-Verbundsystemen für die Anwendung in der Hochtemperaturbrennstoffzelle
    Sallusts entlarvende Reden. Memmius, Lepidus, Philippus und Macer
    • Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Latein, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend von einer widersprüchlichen Darstellung der Figuren durch Saluts werden hier ihre Reden analysiert und interpretiert. Die Frage wird sein, was der Redner konkret fordert und welchen Weg er vorschlägt, um zu seinem Ziel zu gelangen. Ferner welche Interessen und wie er sie vertritt: Handelt er in gruppenegoistischer Manier, oder behält er das Ganze die res publica im Auge? An welcher Stelle kollidiert das Gesagte mit dem wahren Gehalt seiner Äußerungen? Und wie drückt sich das aus? Es ist natürlich von Interesse, dies mit den Ansichten von Sallust zu überprüfen. Dabei stellt sich folglich die Frage, wie der Autor die Dinge im Allgemeinen und seine Redner im Besonderen bewertet, was er über ihre Lösungsvorschläge denkt. An welchen Stellen spricht der Redner Wahres aus und wo er irrt er sich in seiner Einschätzung? Daraus ergibt sich ferner die Frage, worauf sein Irrtum zurückzuführen ist und was er hätte sagen sollen, welche Alternative also der Autor empfiehlt, wenn er denn überhaupt eine hat. Als Letztes spielt bei der Bewertung des Redners eine Rolle, wie er seinem Publikum begegnet. Macht er das auf konstruktive Weise, oder tritt er ihm anmaßend gegenüber? Hetzt er die Zuhörer gegen seine Kontrahenten auf, oder wirkt er mäßigend auf sie ein? Es dürfte dabei klar sein, dass viele andere Fragen außen vor bleiben und somit unbeantwortet bleiben; dennoch hoffe ich, einen kleinen Beitrag zu leisten, um bestehende Lücken zu schließen.

      Sallusts entlarvende Reden. Memmius, Lepidus, Philippus und Macer
    • Grimmige Gegenwart

      • 134 Seiten
      • 5 Lesestunden

      Die folgenden Geschichten sind aus der Überlegung entstanden, Grimmsche Märchen in den Grundzügen ihrer Handlung in Geschichten unserer Zeit zu übersetzen und sie dadurch heutigen Kindern näher zu bringen. Sie werden nicht so ernst wie bei Grimm erzählt, sondern mehr in Form einer Parodie und verlieren dabei in mancher Hinsicht ihren mystischen Zauber. Ihr phantastischer Hintergrund aber sollte bewahrt werden. Vorbild waren die Märchen: „Der Froschkönig“, „Hänsel und Gretel“, „Rotkäppchen“, „Dornröschen“ und „Hans im Glück“. Die erste Auflage der Grimmschen Märchen erschien Ende des Jahres 1812, genau vor 200 Jahren. Diese Ausgabe enthielt die o. a. Märchen - und viele andere - mit Ausnahme von „Hans im Glück“. Das kam erst in der 3. Auflage 1837 dazu, in der im übrigen die schon vorher erschienen Märchen eine erweiterte und teilweise veränderte Fassung erhielten. Diese wurde den nachfolgenden Geschichten zu Grunde gelegt. Es lohnt sich, in diesem Zusammenhang die o. a. Märchen der Gebrüder Grimm noch einmal nachzulesen.

      Grimmige Gegenwart
    • Die rechtliche Stellung des Sportschiedsrichters, dessen Entscheidungen aufgrund der Kommerzialisierung des Sports erhebliche Auswirkungen auf vermögensrechtliche Positionen der Beteiligten haben können, ist noch weitgehend ungeklärt. Die Arbeit nimmt sich dieser Problematik anhand von Verbandsregeln und unter vergleichender Einbeziehung des US-amerikanischen Rechts an, das auf diesem Gebiet weiter entwickelt ist. Es werden nicht nur die vertraglichen Pflichten des Schiedsrichters dargestellt, sondern auch die umstrittene Frage nach der Aufhebbarkeit von Tatsachenentscheidungen untersucht. Ferner werden Grundlagen und Umfang sowohl der vertraglichen als auch der deliktischen Haftung des Schiedsrichters sowie Freistellungsansprüche gegen den Verband behandelt. Die rechtsvergleichenden Ausführungen zeigen, daß die zum Teil sehr unterschiedlichen Ansätze in beiden Rechtsordnungen nur selten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

      Der Sportschiedsrichter zwischen bürgerlichem Recht und Verbandsrecht
    • Der Streit um Akteneinsicht gehört zu den am härtesten umkämpften Schauplätzen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Ohne dieses Recht ist eine effektive Verteidigung kaum möglich. Es ist deshalb eines der wichtigsten Informationsrechte der Verteidigung und dient zugleich als Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden. Trotzdem kann dieses Recht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren nach § 147 II StPO vorübergehend eingeschränkt werden. Eine funktionstüchtige Strafrechtspflege wird als Begründung für die geheime Arbeit der Ermittlungsbehörden genannt. Äußerst problematisch ist dies, wenn die Verteidigung die Akteninformationen benötigt, um gegen Zwangsmaßnahmen, vor allem einen Haftbefehl, vorzugehen. Zudem lässt der § 147 StPO eine Vielzahl von Fragen offen: Was sind Akten? Darf der Verteidiger seinen Mandanten vom Akteninhalt informieren? Steht dem verteidigerlosen Beschuldigten ein Akteneinsichtsrecht zu? Dieses Buch versteht sich als Plädoyer zur Stärkung der Rechte der Beschuldigten. Es soll die Strafverfolgungsbehörden veranlassen, ihre tägliche Praxis kritisch zu hinterfragen und für den Gesetzgeber ein Anstoß sein, eine Neufassung des strittigen Paragraphen in Erwägung zu ziehen.

      Das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 147 StPO im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
    • Die Auseinandersetzung mit der eigenen Person. Lernen, sich auch von einer schlechteren Ausgangsposition ( Körper-behindert) mit Stärken und Schwächen zu Vertreten. Zusammenhänge sind auf-gesplittet und nachvollziehbar dargelegt. Es wird die überlebensnotwendige - für ein lebenswertes Leben, wichtige Transparenz aufgezeigt. Notwendige Bereiche wie z. B. humanitäre Grund-lagen, Wertigkeit von Arbeit und Humanität oder Flexibilität werden angesprochen. Philosophie sowie „ Angst aus Unwissenheit " finden in diesem Buch genauso ihre Berücksichtigung wie biografische Auszüge aus meinem Leben. Dieses dient auch der Veranschaulichung, daß ich nicht Theoretiker bin, sondern Themen erlebt habe und deshalb Individualität - in Verbindung mit der Gemeinschaft - als Unabänderlich ansehe.

      Gehandikapt und doch Leben - s'wert