Beamtenstatusgesetz
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Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) ist eine zentrale Materie des Beamtenrechts und regelt die Reisekostenvergütung für Beamte, Richter und Soldaten. Es behandelt Aspekte wie Fahrt- und Flugkostenerstattungen, Wegstreckenentschädigungen, Auslagenerstattungen sowie Aufwands- und Pauschvergütungen. Der neue Kommentar bietet eine praxisorientierte Erläuterung des BRKG und bezieht die Landesreisekostengesetze mit ein. Wichtige Themen sind: Reisekostenvergütung, Fahrt- und Flugkostenerstattung, Wegstreckenentschädigung, Tagegeld, Übernachtungsgeld, Aufwands- und Pauschvergütung sowie die Erstattung sonstiger Kosten und Trennungsgeld. Auch spezielle Fragen wie Sonderregelungen bei Erkrankungen während Dienstreisen, die Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen und Auslandsdienstreisen werden behandelt. Im Anhang sind relevante Verordnungen abgedruckt. Der Autor bringt über 15 Jahre Erfahrung aus dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags Sachsen-Anhalt mit und hat zuvor in der bayerischen Staatsverwaltung gearbeitet. Er ist durch zahlreiche Publikationen im Beamtenrecht ausgewiesen. Die Zielgruppe umfasst Beamte im höheren und gehobenen Dienst, Soldaten, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, sowie Hochschullehrer und Studierende an Verwaltungsfachhochschulen und Universitäten.
Maxima debetur puero reverentia. Dieser Aufforderung Juvenals folgend, habe ich mich früh mit Kindergärten beschäftigt und war nach der Gründung der Universität Augsburg an der Errichtung eines Universitätskindergartens beteiligt. Später beschäftigte ich mich mit Gesetzgebungsverfahren zum Kindergartenrecht. Nach einer Analyse des bayerischen Gesetzes konnte ich nicht empfehlen, dieses Gesetz als Vorbild zu nehmen, da ich nicht alle Regelungen ideal finde. Dennoch sollte man einige Aspekte genauer betrachten. Juristisch betrachtet ist der Wortlaut des Gesetzes entscheidend, und es ist wichtig, den Kontext der Bestimmungen zu berücksichtigen. Obwohl ich den Willen des Gesetzgebers als nachrangig betrachte, habe ich auf Wunsch meiner Leser die amtliche Begründung des Gesetzes, inklusive unkorrekter Schreibfehler, aufgenommen. Die technischen Probleme im Gesetzestext sind evident, und ich habe nicht die Absicht, diese in den Mittelpunkt zu stellen. Es ist nicht nur der Inhalt des Gesetzes, der problematisch ist; auch die Verständlichkeit für den Bürger ist oft unzureichend. Die Interpretation basiert auf dem vorliegenden Text. Zudem müssen einige Neuerungen im Kontext der Ökonomisierung der Gesellschaft betrachtet werden, was problematisch erscheint. Bei der Kommentierung des Gesetzes konnte ich diese Aspekte jedoch nicht einfließen lassen. Meine Analyse wurde an die veränderte Rechtslage angepasst und um Hinweise auf aktuelle Re