Dieter Albrecht Bücher






Handbuch der bayerischen Geschichte. Band 4
Das neue Bayern. 1800-1970. Teilband 1
Handbuch der bayerischen Geschichte. Band IV
Das neue Bayern. 1800-1970. Teilband 2
Die Neubearbeitung enthält neben Erläuterungen zum zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich des BGB vor allem die Kommentierung der Bestimmungen, die sich mit dem Verhältnis des BGB zum Landesrecht befassen. Sie sind für die Praxis nach wie vor von erheblicher Bedeutung und erfahren daher im Staudinger eine Vollkommentierung. Besonders hervorzuheben sind die Kommentierungen von Art. 2 (Begriff des Gesetzes) und von Art. 96 mit einer ausführlichen Darstellung des Leibgedings-/Altenteilsrechts sowie Art. 124 mit einer vergleichenden Darstellung der im Bundesgebiet geltenden landesrechtlichen Nachbarrechte samt Rechtsprechungshinweisen. Umfassend dargestellt wird auch der Inhalt altrechtlicher Dienstbarkeiten und sonstiger dinglicher Rechte. Nicht zuletzt bietet die Kommentierung umfassende und aktualisierte Nachweise zu den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen sowie eine eingehende Darstellung der entsprechenden Rechtsentwicklung und der aktuellen Rechtslage.
Die WEG-Reform 2007 hat das Wohnungseigentumsrecht vor allem durch die Anerkennung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, aber auch durch die Schaffung neuer Beschlusskompetenzen und den Wechsel von der freiwilligen Gerichtsbarkeit in die Zivilprozessordnung grundlegend verändert. Die tragenden Wertungen, an denen sich die Lösung der Rechtsfragen zu orientieren hat, werden offengelegt und in ein dogmatisch stringentes Konzept eingepasst. Dadurch erhält die Praxis Orientierung durch Leitlinien, die angesichts einer ständig zunehmenden Zahl von sich zum Teil widersprechenden Entscheidungen und Literaturbeiträgen Hilfe geben.
Die Kommentierung behandelt die materiell-rechtlichen Formvorschriften des BGB (§§ 125-129 BGB) und das Beurkundungsverfahren des BeurkG (§§ 1-53 BeurkG). Sie bietet einen Überblick über Formzwecke und Umfang der einzelnen Formvorschriften. Die Voraussetzungen und Wirkungen der einzelnen Formen von der Beurkundung, über Schriftform und elektronische Form bis zur Textform sowie das notarielle Beurkundungsverfahren werden ausführlich behandelt.
Mit dem Tod des Erblassers steht noch nicht endgültig fest, ob der Berufene Erbe bleibt. Auch gehen nicht alle Rechtspositionen des Erblassers auf den Erben über; Aktuell besonders streitbehaftet ist der digitale Nachlass des Erblassers. Praktische wie theoretische Probleme des § 1922 und insbesondere die mit den genannten Schwebezuständen verbundenen Unwägbarkeiten arbeitet die Kommentierung umfassend und lösungsorientiert auf.
Lange erwartet: der Staudinger zum Verwandtenunterhalt (mit § 1615l)! Die §§ 1601-1615n werden grundlegend überarbeitet. Die Neubearbeitung 2018 umfasst die neueste Rechtsentwicklung. Kommentiert ist die zum 1.1.2016 geänderte Struktur des Minderjährigenunterhalts (neue Bemessung des Mindestunterhalts, § 1612a) und – topaktuell –die darauf beruhende Düsseldorfer Tabelle 2018 sowie die Mindestunterhaltsverordnung vollständig eingearbeitet.