Inhalt und Konzeption: Um gute Klausuren und Hausarbeiten zu schreiben, genügt es meist nicht, materielles Recht zu lernen und sich durch Klausurenkurse und Falltrainings die Gutachtentechnik anzueignen. Dieses Lehrbuch vermittelt als weitere Ergänzung des Studiums zusätzliches „Handwerkszeug“ und darüber hinaus ein wenig juristische „Allgemeinbildung“, indem es – illustriert durch zahlreiche Beispiele – Überlegungen zum Gegenstand des Studiums anstellt. Nach einer wissenschaftstheoretischen Einleitung, in der die Besonderheiten der Rechtswissenschaft gegenüber anderen Disziplinen herausgearbeitet werden, sind in Teil I die wichtigsten Entwürfe und Konzeptionen der Normlogik dargestellt. Dazu gehört vor allem die klassische Lehre von den Normen, von Tatbeständen und Rechtsfolgen und von der Rechtsordnung als Stufenaufbau. Teil II enthält eine vereinfachte Methodenlehre: Anhand aktueller Beispiele wird erklärt, wie man das Gesetz liest, einen Sachverhalt subsumiert und mit mehrdeutigen Texten verfährt. In Teil III zur Rechtspolitologie geht es um das Nachdenken über Grundfragen des Rechts.
Klaus Adomeit Reihenfolge der Bücher






- 2018
- 2017
Prof. Dr. Klaus Adomeit wertet in dem vorliegenden Bändchen alle moralphilosophischen Texte des Aristoteles zum Thema Freundschaft aus, die im Kern den Büchern VIII und IX der Nikomachischen Ethik entstammen. Weitere Hinzufügungen ergaben sich aus der Eudemischen Ethik und der Großen Ethik. Dabei reduziert der Autor die aristotelische Philosophie der Freundschaft auf das Wesentliche und gibt diese nach seinem eigenen System geordnet in Form eines Lesebuchs wieder.
- 2017
Die Verfasser wollen Studierenden und interessierten Lesern Zugang zu den philosophischen Grundlagen von Recht und Wirtschaft verschaffen. In den rechtsphilosophisch ausgerichteten Teilen des Buches werden Klassiker wie Platon und Aristoteles mit ihren Denksystemen vorgeführt. Behandelt werden ebenfalls die Begründer des neuzeitlichen Denkens, von John Locke über Immanuel Kant bis hin zu Gustav Radbruch, der in den Mauerschützenprozessen wieder aktuell geworden ist. Grundprobleme der Wirtschaft werden bereits bei den Rechtsphilosophen behandelt, im Sinne der von Walter Eucken herausgearbeiteten Interdependenz der Ordnungen. Die Wirtschaftsphilosophie kommt für sich zu Wort in den Darstellungen von Adam Smith, Jeremy Bentham oder Friedrich August von Hayek. Weltbewegende, auch gesellschaftstheoretische Bedeutung erlangte die Kontroverse über das Ausmaß einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik in Fortführung der grundlegenden Überlegungen von Keynes in der jüngsten, kaum bewältigten Finanz- und Wirtschaftskrise.
- 2014
In diesem Band stellt Professor Dr. Klaus Adomeit dreizehn weitere Publikationen aus Zeitschriften und Festschriften zusammen, in denen er sich kritisch mit der Entwicklung der Gleichbehandlung von Mann und Frau, insbesondere im Arbeitsrecht, auseinandersetzt. Die aus den Jahren 1980 bis 2009 stammenden Veröffentlichungen begleiten die Entwicklung der EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung und die Schaffung des deutschen AGG. Der Autor rügt Bestrebungen hin zu einer Rund-um-Egalisierung, bei der es längst nicht mehr nur um die Gleichstellung von Mann und Frau geht, sondern um 'eine Radikalisierung des Gleichheitssatzes'. Der Autor lehrte bis zum Jahr 2000 Arbeitsrecht, Rechtstheorie und Bürgerliches Recht an der Freien Universität Berlin. Zu seinen bekanntesten Werken zählen das gemeinsam mit Professor Dr. Peter Hanau herausgegebene Lernbuch 'Arbeitsrecht' (14. Auflage, 2007) sowie 'Die Agenda 2010 und das Arbeitsrecht' (2004). Im Jahr 2008 erschien die ihm gewidmete Festschrift mit dem Titel 'Gegen den Strich'. 2011 veröffentlichte er in Zusammenarbeit mit seinem Schüler Dr. Jochen Mohr die 2. Auflage des Kommentars 'Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Kommentar zum AGG und zu anderen Diskriminierungsverboten'.
- 2011
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde 2006 in Deutschland eingeführt und regelt umfassend das Antidiskriminierungsrecht im Arbeitsrecht. Es verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses, von der Stellenausschreibung bis zur Beendigung. Auch im Privatrecht gewinnt das Nichtdiskriminierungsrecht an Bedeutung, wie eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu 'Unisex-Tarifen' in Privatversicherungen zeigt. Das AGG gilt für alle Angestellten und Beamten des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie für Richter, wobei die besonderen Rechtsstellungen berücksichtigt werden müssen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des AGG ist eine Vielzahl richterlicher Entscheidungen ergangen, die neue Rechtsfragen aufwerfen. Der 'Adomeit/Mohr' Kommentar bietet eine umfassende Analyse des AGG und der relevanten Diskriminierungsverbote, behandelt aktuelle Rechtsprechung und beantwortet praxisrelevante Fragen. Die 2. Auflage erscheint als context Kommentar, ergänzt durch eine Online-Version, die vierteljährlich aktualisiert wird. Diese Online-Ausgabe enthält europäische Richtlinien und nationale Vorschriften, verlinkt die zitierten Entscheidungen im Volltext und bietet Nutzern die Möglichkeit, zwischen Print- und Online-Form zu wählen. Käufer des Printkommentars erhalten einen einjährigen kostenlosen Zugang zur Onl
- 2005
Die Frage nach dem richtigen Weg zu mehr Beschäftigung steht seit geraumer Zeit im Zentrum der politischen Diskussionen in Deutschland. Auf der Suche nach geeigneten Mitteln zur Beschäftigungssicherung und –förderung ist auch das Arbeitsrecht in den Blickpunkt gerückt: Trägt es in seiner gegenwärtigen Verfassung eher zur Verhinderung oder eher zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei? In welche Richtung müsste eine beschäftigungsfreundliche Gestaltung des Arbeitsrechts gehen? Klaus Adomeit, Professor für Rechtsphilosophie und Arbeitsrecht an der FU Berlin und langjähriger kritischer Begleiter des deutschen Arbeitsrechts, legt in der neuesten Publikation der Walter-Raymond-Stiftung Überlegungen zu einer zeitgemäßen Ausrichtung des Arbeitsrechts vor. Dazu betrachtet er den Weg, den die Arbeitsrechtsgesetzgebung vom Beschäftigungsförderungsgesetz aus dem Jahr 1985 an über das Schröder/Blair-Papier von 1999 bis zur „Agenda 2010“ genommen hat. Aus seinen Beobachtungen leitet er konkrete Vorschläge für ein ‚Neues Arbeitsrecht’ ab. Adomeit zeigt, dass dieses ‚Neue Arbeitsrecht’ nicht länger allein auf den Arbeitnehmerschutz abzielen darf, sondern auch und besonders der Beschäftigung kein Hindernis in den Weg stellen darf.
- 2005
Das BGB ist das grundlegende Regelungswerk für unser Zusammenleben in Familie und im geschäftlichen Verkehr. Das Verhältnis von Eltern zu Kindern, Minderjährigkeit und Volljährigkeit, alle Verträge wie Kauf, Miete, Pauschalreise, Grundeigentum und Hypotheken, Eheschließung und Ehescheidung, Erbschaft durch Testament oder gesetzliche Erbfolge: alles findet sich im BGB juristisch verbindlich festgelegt. Leider ist dieses Gesetzbuch keineswegs bürgerfreundlich, sondern sehr schwer zu lesen. Eine erste Orientierung soll hier gegeben werden. Auch der Jurastudent in den ersten Semestern wird das brauchen können. Klaus Adomeit, seit 1975 Professor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, hat das BGB in allen seinen Teilen immer wieder in Vorlesungen dargestellt und in Seminaren mit Studenten diskutiert. Als Arbeitsrechtler versteht er soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu erklären. Wie versteht man abstrakte Begriffe des BGB, z. B. „Willenserklärung“, „Vertretung“, „Leistungsstörung“, „ungerechtfertigte Bereicherung“? Wo bleibt nach den aktuellen Veränderungen, besonders nach der Schuldrechtsmodernisierung von 2002 mit dem ausgeweiteten Schutz des Verbrauchers, noch Platz für Privatautonomie? Kann bei der Vielzahl anerkannter Formen des Zusammenlebens neben der herkömmlichen Ehe noch von einem Familienrecht gesprochen werden? Der Autor scheut sich nicht, manche Entwicklung kritisch zu sehen.
- 2004
Ein Ruck sollte durch Deutschland gehen, so hatte Roman Herzog im April 1997 in der seiner Adlon-Rede gefordert. „Ich meine, wir brauchen einen neuen Gesellschaftsvertrag zugunsten der Zukunft.“ Ermahnungen und Warnungen solcher Art häuften sich mit dem neuen 21. Jahrhundert. In welche Richtung auf dem Gebiet Arbeit und Soziales der Ruck zu gehen habe, wurde immer deutlicher: mehr Arbeit, weniger Soziales. Eine überzogene Position des Wohlfahrtsstaates ließ sich nicht länger halten. Die Agenda 2010 und das „Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt“ sind noch immer nicht der politisch in Aussicht gestellte Durchbruch. Doch dem Arbeitsrecht mutet die Agenda ein neues Denken zu, weg von wohlfahrtstaatlicher Sicherheit hin zu stärkerer betriebswirtschaftlicher Orientierung. So steigt die Chance für Stellenbewerber, einen neuen Job zu finden, ebenso wie für Berufstätige, ihren Arbeitsplatz zu halten. Ohne Zweifel wird dadurch die Identität des Arbeitsrechts berührt, das sich bisher einseitig als Schutzrecht für Arbeitsplatz-Besitzer verstanden hat, diesem Anspruch jedoch nicht gerecht werden konnte. Über die Konzeption für ein neues, postreformatorisches Arbeitsrecht ist nachzudenken. An die Arbeitsgerichte und ihre Rechtsprechung richtet sich die letzte Hoffnung.