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Jean Franc ois Aubert

    Parlament Szwajcarii
    La constitution - son contenu, son usage
    So funktioniert die Schweiz
    Bundesstaatsrecht der Schweiz
    Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa
    Die Kantone vor der Herausforderung eines EU-Beitritts
    • Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa

      Band VII/2: Grundrechte in der Schweiz und in Liechtenstein

      Vierzehnter Teil Die Grundrechte in der Schweiz I. Allgemeiner Teil 1. Geschichtliche Entwicklung und Grundlagen § 202 Geschichtliche Grundlagen, Zielsetzung und Funktionen der Grundrechte § 203 Verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Status der Grundrechte 2. Allgemeine Grundrechtslehren § 204 Schutzwirkung der Grundrechte § 205 Träger der Grundrechte § 206 Der Status der Ausländer § 207 Grundrechtskonkurrenzen und Grundrechtskollisionen § 208 Beeinträchtigung von Grundrechten II. Einzelgrundrechte 1. Freiheit und Gleichheit § 209 Menschenwürde, Recht auf Leben und persönliche Freiheit § 210 Gleichheit § 211 Diskriminierungsverbote § 212 Glauben, Gewissen und Weltanschauung § 213 Recht auf Ehe und Familie § 214 Unverletzlichkeit der Wohnung § 215 Niederlassungsfreiheit 2. Kommunikationsgrundrechte § 216 Meinungs-, Medien- und Informationsfreiheit § 217 Sprachenfreiheit § 218 Wissenschaftsfreiheit und Kunstfreiheit § 219 Versammlungsfreiheit 3. Politische Rechte § 220 Schutz der politischen Rechte 4. Wirtschaftliche und soziale Grundrechte § 221 Eigentumsgarantie

      Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa
    • Im Jahre 1967 ist die französischsprachige Originalfassung des zweibändigen Werkes «Traité de droit constitutionnel suisse» von Jean-François Aubert erschienen. Im Hinblick auf eine mögliche Totalrevision der schweizerischen Bundesverfassung in den achtziger Jahren entschloss sich der Autor, die seit 1967 bis zum Frühjahr 1982 erfolgten Änderungen im Verfassungsrecht in einem Ergänzungsband zu erfassen. Der vorliegende erste Band der deutschen Übersetzung beinhaltet nun neben dem ersten Band der Originalfassung von 1967 einen neu bearbeiteten Nachtrag bis 1990. Das Grundlagenwerk vermag in dieser Form dem Leser den aktuellen Stand des Bundesstaatsrechts in übersichtlicher Darstellung zu vermitteln.

      Bundesstaatsrecht der Schweiz