Der tiefgreifende Strukturwandel der Religion kann nicht ohne Auswirkungen auf die rechtliche Ordnung der Religionsgemeinschaften bleiben. Es werden unterschiedliche Entwicklungspfade der Kirchen beschrieben und gezeigt, welche Konsequenzen diese fur das uberkommene Staatskirchenrecht besitzen. Dafur werden die von Soziologen und Theologen gewonnenen Erkenntnisse fur die Diskussion uber die rechtliche Ordnung von Religion fruchtbar gemacht; dies stellt auch die zentralen Institute des 100 Jahre alten Staatskirchenrechts in Frage. Dabei gilt es ebenso, einen Ort fur den Islam auf Augenhohe mit den Kirchen zu finden.
In Deutschland sind viele klischeehafte Vorstellungen über die Scharia verbreitet. Das gilt auch für die angebliche Unvereinbarkeit von Demokratie und Islam oder die vorgebliche Neigung des Islam zur Gewalt. Rudolf Steinberg unterzieht diese Annahmen einer kritischen Betrachtung und fragt nach der institutionellen Verortung eines deutschen Islam. Er führt in einer tour d'horizon sachlich und differenziert durch die aktuellen juristischen und politischen Diskussionen. Denn „die“ Scharia gibt es ebenso wenig wie „den“ Islam.
Laizität, Toleranz und religiöse Homogenität in Deutschland und Frankreich
Über Kopftuch und Burka werden in Deutschland wie in Frankreich seit Jahren heftige Debatten geführt. Auslöser waren hierfür in Deutschland Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2015. In Frankreich erregen zwei Gesetze die Gemüter: das Kopftuchverbot für Schülerinnen 2004; ein generelles Verbot, mit einem Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit aufzutreten, 2010. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Verbot nicht beanstandet hatte, wurde auch in Deutschland ein Burka-Verbot gefordert. Die Kontroverse um Kopftuch und Burka stellt aber nur ein Symptom dahinter liegender Probleme dar: Wieviel Homogenität ist für ein friedliches Zusammenleben in einer multireligiösen Gesellschaft erforderlich? Auf wieviel Toleranz ist sie angewiesen? Aber auch, wo sind deren Grenzen? Die Antworten werden auch bestimmt durch das Verständnis des Verhältnisses von Staat und Religion, das Ausmaß an Laizität. Deren Konzepte in Frankreich und Deutschland nähern sich gerade angesichts der Verbreitung des Islam in beiden Ländern ungeachtet unterschiedlicher historischer Ausgangspunkte an. Durch den starken Zustrom an Flüchtlingen haben diese Fragen eine ungeahnte Aktualität erfahren.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 kehrte die Goethe-Universität zu ihren Wurzeln zurück und wurde wieder Stiftungsuniversität. Parallel vollzog sich nach dem Abzug der amerikanischen Armee aus dem freiwerdenden Poelzig-Bau eine komplette bauliche Neuordnung. Im Jahre 2001 wurde beschlossen, die Universität vollständig vom alten Standort in Bockenheim auf den Westend-Campus und den Riedberg-Campus zu verlagern. Beide Entwicklungen wurden von Rudolf, Steinberg, Präsident der Goethe-Universität a. D., maßgeblich begleitet und gestaltet. Der von ihm edierte Band dokumentiert dieses Unterfangen, an dem eine Vielzahl von Persönlichkeiten innerhalb und außerhalb der Universität mitgewirkt haben. Einige von ihnen, u. a. der ehemalige Hessische Ministerpräsident Roland Koch, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Dr. h. c. Petra Roth sowie die Architekten Prof. Christoph Mäckler und Ferdinand Heide würdigen das Großprojekt in eigenen Beiträgen.
Demokratie bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Während dem ersten Teil des Begriffs in der wissenschaftlichen Diskussion alle Aufmerksamkeit gilt, gerät „das Volk“ selber kaum in den Blick. Die Konzepte demokratischer Regierungssysteme setzen bestimmte Annahmen über die „Natur“ der Menschen (oder: die Vernunft des „Volkes“) voraus, mit denen oft die Gewichtung und das Verhältnis repräsentativer und plebiszitärer Verfassungskomponenten begründet werden. Demokratien funktionieren umso besser, je realistischer solche Annahmen sind. In dieser Studie wird argumentiert, dass – neben anderen Gründen – gerade die neueren Erkenntnisse der Sozial-, Wirtschafts- und Neurowissenschaften und die Erfahrungen mit den neuen Medien die Präferenzen für ein Repräsentativsystem bestärken, auf das moderne pluralistische Gemeinwesen angewiesen bleiben. Direktdemokratische Mechanismen können im Einzelfall wichtige Ergänzungen und Korrektive bieten, aber die zentralen Funktionen politischer Repräsentation nicht ersetzen.
Nachdem die Ziele der Sicherheit, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Sozialstaatlichkeit in der Entwicklung des Verfassungsstaates Schritt für Schritt Gegenstand verfassungsrechtlicher Verbürgungen geworden sind, scheint mit der Aufnahme ökologischer Zielsetzungen eine neue Stufe der Verfassungsentwicklung erreicht zu sein. Die Bedeutung, die diese Aufnahme des Ökologiegrundsatzes für die moderne Verfassung und damit für die Grundordnung des Gemeinwesens besitzt, ist bislang noch nicht ausreichend erfaßt worden. Zwar gibt es Untersuchungen zu zahlreichen Einzelfragen aus verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Sicht, doch fehlt eine Gesamtschau, welche die einzelnen Elemente sichtet, systematisiert und im Hinblick auf das erreichte neue Stadium der Verfassungsstaatlichkeit deutet, aber auch die Folgerungen für das Selbstverständnis von Verfassung und Staat zieht. Diese Lücke zu schließen unternimmt die vorliegende Arbeit.
Auseinandersetzungen um die „richtige“ Planung, wie bei Stuttgart 21 oder dem Ausbau der Flughäfen in Berlin, Frankfurt und München, verdeutlichen den Konflikt zwischen Infrastrukturentwicklung und den Belastungen für Bevölkerung und Umwelt. Das Fachplanungsrecht spielt eine entscheidende Rolle in der Moderation dieses Konflikts, wobei die Dynamik in Gesetzgebung und höchstrichterlicher Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene erheblich ist. Die 4. Auflage des Handbuchs bietet eine umfassende Darstellung, die die Entwicklungen der letzten zehn Jahre reflektiert und aktuelle Themen wie das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, die planungsrechtlichen Konsequenzen der Energiewende und die Diskussion um ein Planungsvereinheitlichungsgesetz behandelt. Besonderheiten der einzelnen Fachplanungsgesetze werden neben den allgemeinen Grundzügen des Rechtsgebiets erläutert. Die überarbeitete Neuauflage legt besonderen Wert auf praxisrelevante Themen wie Lärmschutz, insbesondere im Zusammenhang mit Fluglärm und Flughafenplanung, sowie die Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts. Neuere Entwicklungen, wie die Änderungen durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz und die Umsetzung der Aarhus-Konvention, werden umfassend behandelt. Der fachplanungsrechtliche Rechtsschutz wird durchgängig thematisiert, und aktuelle Diskussionen, wie die um das NABEG und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, sind bereits be