Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

Eberhard Eichenhofer

    3. November 1950
    Reform des europäischen koordinierenden Sozialrechts
    Internationales Sozialrecht
    Der Thatcherismus und die Sozialpolitik
    80 Jahre Weimarer Reichsverfassung - was ist geblieben?
    Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte
    Deutsches Sozialrecht nach 1945
    • 2023

      Deutsches Sozialrecht nach 1945

      • 228 Seiten
      • 8 Lesestunden

      Die Entwicklung des deutschen Sozialrechts ist stark von der Teilung Deutschlands und den Herausforderungen der Wiedervereinigung geprägt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es in das Europa- und Völkerrecht integriert, was seine Ausrichtung beeinflusste. Seit den 1960er-Jahren kämpft es mit den Umwälzungen des Übergangs zur Dienstleistungsgesellschaft und hat sich durch umfassende Reformen ab 2000 an internationale Standards angepasst. Aktuell sieht sich das Sozialrecht mit der Notwendigkeit konfrontiert, ökologische Transformationen zu unterstützen und gleichzeitig nachhaltig zu agieren.

      Deutsches Sozialrecht nach 1945
    • 2021
    • 2018

      Angemessene Vorkehrungen sollen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen unterbinden. Das deutsche Recht kennt diesen Rechtsbegriff nicht, begründet allerdings gesetzliche Pflichten zu deren Schaffung für Menschen mit Behinderung, um ihnen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im Zeichen von Vielfalt zu ermöglichen. „Angemessene Vorkehrungen“ schützen Menschen mit Behinderung, sind darauf aber nicht zu beschränken, sondern erklären auch zureichend die sich aus dem AGG zum Schutz vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Religion oder des Alters ergebenden Handlungspflichten. Der Begriff präzisiert also allgemein die Bedingungen sozialer Teilhabe und begründet dafür einzelne Handlungsgebote. Angemessene Vorkehrungen sind deshalb ein Grundbegriff des allgemeinen Gleichbehandlungsrechts. Dieser sollte daher in § 7 AGG aufgenommen und jedem nach § 1 AGG geschützten Menschen sollte darauf ein Rechtsanspruch zustehen.

      Angemessene Vorkehrungen als Diskriminierungsdimension im Recht
    • 2018

      Das Werk: Das SGB I, Allgemeiner Teil enthält die Grundlagen des gesamten Sozialrechts. Es umreißt die Ziele des Sozialgesetzbuches und beschreibt soziale Rechte, wie z. B. die Bildungs- und Arbeitsförderung (Entfaltungshilfen), die Sozialversicherung, Schutz und Förderung der Familie, Abwendung und Ausgleich besonderer Belastungen des Lebens sowie der Bereitstellung der entsprechenden Dienste und Einrichtungen. Zudem werden Grundbegriffe des Sozialrechts (z. B. Leistungsarten, Leistungsträger, Leistungsanspruch und dessen Entstehung) definiert und die Abläufe im Sozialrecht, auch in Bezug auf die Sozialleistungen festgelegt. NEU in der zweiten Auflage: Einarbeitung von Gesetzesänderungen (zuletzt: Flexi-Rentengesetz) sowie der neuesten Rechtsprechung vertiefte Kommentierung der einzelnen Vorschriften.

      Kommentar zum Sozialgesetzbuch I
    • 2017

      Das SGB IV enthält grundlegende Regelungen für die Sozialversicherung. Die Vorschriften gelten dementsprechend für die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Pflegeversicherung. In Teilen werden auch Regelungen für die Arbeitsförderung sowie für die Grundsicherung getroffen. Im Gesetz werden grundlegende Begrifflichkeiten, die für alle Zweige der Sozialversicherung relevant sind, definiert sowie Abläufe einheitlich geregelt. Somit ist das Werk für alle diejenigen wichtig, die sich mit den verschiedenen og. Sozialversicherungszweigen befassen. Die aktuellen Änderungen durch das 6. SGB IV Änderungsgesetz vom September 2016, wie z. B. die Neuerungen im Meldeverfahren zur Sozialversicherung, die gesetzliche Verankerung der Betriebsnummer und die Neueinführung der Absendernummer sind bereits berücksichtigt.

      Kommentar zum Sozialgesetzbuch IV
    • 2017

      Der neue SGB X Kommentar behandelt praxisorientiert und übersichtlich anhand der einzelnen Vorschriften die Abläufe im Sozialverwaltungsverfahren sowie im Datenschutz. Zudem werden die Regelungen zu den Leistungsträgern, ihrem Verhältnis untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten, wie z. B. Personen des Privatrechts, ausführlich erläutert und Besonderheiten in einzelnen Sparten der Sozialversicherung (z. B. Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) dargestellt. Die Kommentierung erfolgt unter Einbeziehung der umfangreichen neuesten Rechtsprechung sowie der aktuellen Gesetzesentwicklung.

      Kommentar zum Sozialgesetzbuch X
    • 2016

      Solange es Recht gibt, ergeht es in Form allgemeiner Regeln. Über diese kann und muss dann geredet werden. Denn Recht ist regelhaft und bedarf der Wissenschaft, um Recht von Unrecht zu unterscheiden. Sie ist auf das Recht bezogen, nicht allein, oder gar primär, um es zu handhaben, sondern vor allem, um es verstehend zu begreifen und in seinen Zusammenhängen wie sozialen Wirkungen zu durchschauen. Wer diese Wissenschaft praktizieren kann und darf, konnte wie durfte, und so über das Recht richtig reden gelernt hat, hat sich – nun wahrlich – einen schönen, weil intellektuell erfüllenden Beruf ausgesucht.

      Über das Recht reden
    • 2014
    • 2013

      Vor 10 Jahren wurde die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland nach der Maxime Fördern und Fordern umgestaltet. Die Untersuchung zeichnet den aktivierenden Wohlfahrtsstaat als zentrale Projektion europäischer Sozialpolitik nach, mit guten Praktiken aus den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien und Frankreich als Vorbild. Inzwischen hat sie auch in Deutschland viele Spuren hinterlassen. Der Neuansatz sucht die Neubelebung der Arbeitsgesellschaft, der Sozialpolitik seit jeher diente. Er findet sein Fundament nicht im „Neoliberalismus“, sondern im „Kommunitarismus“. Eigenverantwortung und Sanktionen gehören zu diesem Konzept wie die Bekämpfung von Betrug beim Bezug von Sozialleistungen. Die Sozialverwaltung überwindet ihre angestammt bürokratische Ausrichtung und öffnet sich als case-management der Sozialarbeit. Die Studie zeigt: Der aktivierende Wohlfahrtsstaat verändert den hergebrachten Sozialstaat nicht nur in vielen Details, sondern gründet ihn vor allem auf neue rechtliche Strukturen.

      Recht des aktivierenden Wohlfahrtsstaates
    • 2013

      Der Kommentar zum SGB V befasst sich mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, einem Rechtsgebiet, welches sich wie kaum ein anderes ständig in Bewegung befindet, um den politischen und praktischen Anforderungen, die an die Krankenversicherung von den unterschiedlichsten Seiten gestellt werden, gerecht zu werden. Geregelt sind dort Themen wie die unterschiedlichen Leistungen der Krankenversicherung (wie Vorsorgeleistungen und die unterschiedlichen Leistungen bei Krankheit), der versicherte Personenkreis sowie die Beziehungen zwischen Krankenversicherung und Leistungserbringern (Ärzten und Therapeuten, Krankenhäusern, Apotheken). Außerdem finden sich im SGB V die Regelungen zur Organisation und zur Finanzierung der Krankenkassen. Neu in der dritten Auflage: · Änderungsgesetze aus dem Jahr 2017 wie das · Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, · GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) · Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) · „Blut- und Gewebegesetz“ · sowie das „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“. · Die Auswirkungen des zum 01.01. 2017 in Kraft getretenen Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) und des in zahlreichen Stufen sukzessive ab dem 01. 01. 2018 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf das Krankenversicherungsrecht sind eingearbeitet.

      Kommentar zum Sozialgesetzbuch V