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Wolf Dietrich Drosdzol

    Das Kuratorium als Einrichtung des Zusammenwirkens von Staat und Hochschule nach dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
    Vorträge der 47. Godesberger Steuerfachtagung 1996
    Handbuch für die Bewertung der Grundstücke und der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
    Die neue Bewertung des Grundbesitzes nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz
    Bewertung und Erbschaftsteuer im Gartenbau
    • Die Erbschaftsteuerreform hat für die Land- und Forstwirtschaft eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen geschaffen, die bereits auf Bewertungsebene beginnen. Die Hofübergabe kann weitgehend unbelastet von der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgen. Andererseits führen die Vergünstigungen zu erheblichen Einschränkungen in der Dispositionsfreiheit. Bei Umstrukturierungen und Übergängen zur Gewerblichkeit drohen über einen längeren Zeitraum Nachbewertungen, über einen kürzeren Zeitraum (Fünfjahreszeitraum) besteht die Gefahr der Nachversteuerung mit Steuerwerten, die über den bis 2008 geltenden Wertansätzen liegen. Dabei ist, was die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen betrifft, die Komplexität der Rechtsmaterie nicht mehr zu übertreffen.

      Bewertung und Erbschaftsteuer im Gartenbau
    • KurzbeschreibungDer vorliegende Kommentar ermöglicht einen Einstieg in das ab 2009 geltende Bewertungsrecht für den Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke). Beide Autoren analysieren die neue Rechtslage nicht von außen, sie waren unmittelbar an der Reform beteiligt. Die steuerlichen Bewertungsregelungen werden von Dr. Drosdzol erläutert, der als Dozent in der Bundesfinanzakademie beim Bundesministerium der Finanzen tätig und seit vielen Jahren mit Fragen der steuerlichen Grundbesitzbewertung befasst ist. Die Vorschriften des BauGB kommentiert Dr. Stemmler, der für BauGB-Novellierungen zuständige Referatsleiter im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Kommentierung richtet sich an die Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe, an Sachverständige, an die Gutachterausschüsse in den Kommunen und Landkreisen, an die Bewertungsstellen der Finanzämter und nicht zuletzt an den betroffenen Bürger.

      Die neue Bewertung des Grundbesitzes nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz