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Bookbot

Werner Schroeder

    1. Mai 1962
    Zum Abbau von "Goldplating" durch eine Politik der "Deregulierung und Rechtsbereinigung"
    Sport und europäische Integration
    Das Gemeinschaftsrechtssystem
    Massen-Wirkungs-Gesetz
    Europarecht als Mehrebenensystem
    Erlebnisse eines „Eingeweihten" im Hoch- Himalaya
    • I-IV -- Vorwort -- Einführung -- Vortest -- I. Allgemeines -- II. Die quantitative Formulierung des Massenwirkungsgesetzes -- III. Diskussion des Massenwirkungsgesetzes -- IV. Anwendung des MWG auf Reaktionen in wässriger Lösung -- V. Anwendung des MWG auf heterogene Systeme -- VI. Anwendung des MWG auf reale Systeme -- VII. Zusammenfassung -- Schlußtest -- VIII. Anhang

      Massen-Wirkungs-Gesetz
    • Das Gemeinschaftsrechtssystem

      Eine Untersuchung zu den rechtsdogmatischen, rechtstheoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Systemdenkens im Europäischen Gemeinschaftsrecht

      Werner Schroeder stellt das Europäische Gemeinschaftsrecht als ein eigenes Rechtssystem dar. Dies ist erforderlich, weil das Gemeinschaftsrecht anders als staatliche Rechtsordnungen einem permanenten Rechtfertigungszwang unterliegt und sich ständig seiner Grundlagen und Grenzen vergewissern muß. Um die These des Europäischen Gerichtshofs, dem Gemeinschaftsrecht liege ein autonomes System von Rechtsnormen, Institutionen und Zielen zugrunde, zu verifizieren, nimmt Werner Schroeder die Rechtstheorie in Anspruch. Die in der Literatur bislang zur Analyse des Gemeinschaftsrechts als System verwendeten Theorien erweisen sich als defizitär, wenn sie mit der komplexen Realität des Gemeinschaftsrechts konfrontiert werden. Als theoretischer Rahmen dient hier deshalb ein neuer institutionalistischer Ansatz, der die soziale Wirklichkeit bei der Betrachtung eines Rechtssystems berücksichtigt. Basis des sozial wirksamen Gemeinschaftsrechtssystems sind letztlich die Gemeinschaftsverträge als Verfassung. Voraussetzung für ein solches Verständnis ist ein funktionaler Verfassungsbegriff, der die Begriffe 'Verfassung' und 'Staat' voneinander ablöst. Mit seiner Hilfe lassen sich die Gemeinschaftsverträge als Grundordnung deuten, welche die maßgeblichen Funktionsdaten des Gemeinschaftsrechtssystems enthält. Die systemtheoretische Abbildung des Gemeinschaftsrechts hat aber auch eine praktische Dimension, da sie berücksichtigt, ob sich das Systemdenken in der Gemeinschaftspraxis widerspiegelt. Sie leistet deshalb Hilfestellung bei der Lösung gemeinschaftsrechtlicher Grundprobleme.

      Das Gemeinschaftsrechtssystem
    • Am 1. November 2013 jährte sich die Einführung der Unionsbürgerschaft zum zwanzigsten Mal. In diesen zwanzig Jahren erhielten die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch die dynamische Rechtsprechung des EuGH einen umfassenden Anspruch auf Gleichbehandlung. Dieser resultiert aus den allgemeinen Bestimmungen zur Unionsbürgerschaft in Art. 20 AEUV, dem Recht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Freizügigkeit in Art. 21 AEUV und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit in Art. 18 AEUV. Diese Normtrias eröffnet den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu Rechten, die bislang eigenen Staatsangehörigen vorbehalten waren. Diese Rechte reichen von sozialen Rechten bis zu nationalen Grundrechten. Vor diesem Hintergrund werden in zehn Beiträgen zunächst die Grundlagen und die Konzeption sowie der Kerngehalt der Unionsbürgerschaft dargestellt und darauf aufbauend die soziale, die politische und die rechtsstaatliche Dimension der Unionsbürgerschaft analysiert.

      20 Jahre Unionsbürgerschaft
    • Lebensmittelrecht

      Textsammlung samt Einleitung

      „Das Werk ist für jeden, der sich mit dem österreichischen Lebensmittelrecht befasst, ein unentbehrliches Hilfsmittel“ (Rezension von Streinz, ZLR 2006, S. 512 zur 1. Auflage) * Aktuelle österreichische und europäische Rechtslage * Umfassende Einführung in das Lebensmittelrecht samt Bezügen zum neuen Unionsrecht * CD-ROM mit ergänzenden Rechtsakten Mit Inkrafttreten der Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, der Anreicherungsverordnung (EG) Nr. 1925/2006 sowie dem FIAP Paket gewinnt das europäische Lebensmittelrecht für Wissenschaft und Praxis erheblich an Bedeutung. Der neue europarechtliche Rahmen, der durch „horizontale“ Regelungen, die alle Lebensmittel betreffen sowie durch „vertikale“ Regelungen für bestimmte Produktgruppen eine Harmonisierung auf europäischer Ebene herbeiführt, machte außerdem eine Novellierung nationaler lebensmittelrechtlicher Vorschriften erforderlich. Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL. M. (Berkeley) ist Leiter des Instituts für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck. Dr. Markus Kraus, Maître en Droit (Bordeaux), Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) ist als Rechtsanwalt im europäischen Lebensmittel- und Futtermittelrecht in der Sozietät meyer//meisterernst in München tätig.

      Lebensmittelrecht
    • Der Grundkurs Europarecht vermittelt Studierenden das notwendige Wissen im Recht der Europäischen Union. Er behandelt das institutionelle Unionsrecht, das materielle Unionsrecht (Diskriminierungsverbote, Unionsbürgerschaft, Grundfreiheiten, Binnenmarkt, Wettbewerbsrecht und die wichtigsten Politikbereiche) sowie das Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht. Durch Konzentration des Stoffs auf die prüfungsrelevanten Bereiche kann das Buch von Einsteigern in das Europarecht ebenso wie von Examenskandidaten verwendet werden. Die Materie wird anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung so verständlich gemacht, dass das Buch nicht nur für Juristen, sondern auch für Studierende anderer Studiengänge geeignet ist. Eine Besonderheit des Grundkurses Europarecht besteht darin, dass – entsprechend der Prüfungspraxis – die Probleme des Unionsrechts aus verschiedenen Perspektiven dargestellt werden: aus Sicht des rechtsschutzsuchenden Bürgers, der Mitgliedstaaten und der Unionsorgane.

      Grundkurs Europarecht