Leonhard Schuhmacher bietet erstmals eine umfassende Darstellung der Schicksale von Sklaven in der griechisch-römischen Antike. Zahlreiche Abbildungen und schriftliche Zeugnisse dokumentieren, wie ein Mensch zum Sklaven wurde, auf welchen Arbeitsfeldern er eingesetzt werden konnte, wie sich das Verhältnis zu seinem Herrn gestaltete und welche Lebensperspektiven ihm in der Sklaverei verblieben. Leonhard Schumacher, dessen sozialgeschichtliche Arbeiten über die Sklaven in der Antike internationale Beachtung gefunden haben, entwirft anhand zahlreicher Quellen ein facettenreiches Bild der antiken Sklaverei. Er beschreibt eindrucksvoll, wie man zum Sklaven wurde - sei es infolge von kriegerischen Ereignissen, durch Menschenraub oder durch Verurteilung. Teils nüchterne, teils anrührende antike Texte und archäologische Zeugnisse veranschaulichen, welche Arbeitswelt die Unfreien erwartete. Manche von ihnen wurden in der Landwirtschaft eingesetzt - einige sogar als Gutsverwalter -, andere wurden in Steinbrüchen zu Tode geschunden; wieder andere dienten im Hause ihres Herrn in verschiedenen, bisweilen wichtigen Funktionen etwa als Geschäftsführer, als Ammen oder als Erzieher der Kinder. So unterschiedlich der Arbeitseinsatz und das Verhältnis zum Herrn war, so unterschiedlich gestalteten sich auch die Lebensperspektiven der Sklaven, von denen einige als Freigelassene später ihr Glück machten.
Leonhard Schumacher Bücher






Historischer Realismus
Kleine Schriften zur Alten Geschichte
Das Buch versammelt Aufsätze des Althistorikers Leonhard Schumacher aus vier Jahrzehnten zur Griechischen und Römischen Geschichte und ihrer Rezeptionsgeschichte. Im Fokus stehen zentrale und nach wie vor aktuelle Fragen der Politik-, Sozial- und Rechtsgeschichte der Antike. Historische Forschung begreift Schumacher als Beitrag zum Verständnis der Gegenwart und als Schutz vor überwältigender Überredung. In den Texten des Sammelbandes thematisiert er soziale Ungleichheiten und Abhängigkeiten, Status und Rang, politische Verluste und ihre Folgen, Herrschaft und ihre Aneignung sowie Durchsetzung, ihre Verwerfungen und auch ihre propagandistische, nicht »diskursive« Befestigung. Die Einbeziehung epigraphischer und numismatischer Zeugnisse, sogar archäologischer Fragestellungen, ist für ihn dabei unverzichtbar, der spezifische Umgang mit ihnen selbstverständlich. Unter fortwährender Berücksichtigung von Quellenproblemen und der Fokussierung auf den Befund selbst, lenkt der Autor die Aufmerksamkeit auf vergangene Wirklichkeiten und stellt explizit wie implizit Fragen zu Machtverhältnissen.
Im antiken Rom stand der Sklave als Eigentum prinzipiell außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Rechtsordnung, blieb Objekt rechtlicher Normierungen im Interesse der Sklavenhalter. Im Grunde gilt dies auch für das Sakralrecht, das die Beziehungen zu den Göttern regelte. Allerdings war auch der Sklave zu Handlungen fähig, die das Verhältnis zu den Göttern betrafen und deren Wirken positiv oder negativ beeinflussen konnten. Insofern war er in den sakralrechtlichen Kontext eingebunden. Direkte Hinweise römischer Juristen betreffen Gelübde, Wahrsagerei, Funktionen in Kultvereinen, die Eidesleistung, Schutzgarantien sakraler Orte (Tempel / Kirchen) und das Grabrecht. Diese Bereiche fielen in die Kompetenz der Götter, die sich auch den Sklaven offenbaren oder Eingriffe Dritter bestrafen konnten. Unabhängig davon blieb aber die Dominanz der Herrenrechte weitgehend gewahrt. In der Spätantike wurde dann jedoch zunächst der Erwerb, dann auch der Besitz christlicher Sklaven durch Juden und Häretiker verboten. Als Ergänzung zu dem Katalog rechtlicher Normierungen bietet der Band eine Selektion an literarischen und epigraphischen Zeugnissen, letztere in Auswahl auch im Anhang übersetzt