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Bookbot

Franz Bydlinski

    20. November 1931 – 7. Februar 2011
    Forschungen aus Staat und Recht - 73: Das Bewegliche System im geltenden und künftigen Recht
    Das Recht der Superädifikate
    Grundzüge der juristischen Methodenlehre
    Der Begriff des Rechts
    Rechtsethik und Rechtspraxis
    System und Prinzipien des Privatrechts
    • Dieses Buch nimmt mehrere Schichten des Systemproblems der Jurisprudenz in Angriff, das zu wichtig ist, um einfach „aus der Mode“ zu kommen. Erarbeitet werden zwei primäre Kriterien für „äußere“ Systembildung, die zur Deckung gebracht werden müssen. Geprüft werden auf dieser Grundlage die gängigen Großmaterien des Privatrechts und die wichtigsten neu vorgeschlagenen Kategorien. Dabei ergibt sich Gelegenheit, im Ansatz auch das „innere System“, insbesondere die Prinzipienschichten der Hauptmaterien, in Gestalt von 131 Rechtsprinzipien namhaft zu machen. Sie bieten im Rahmen des Möglichen bereits normative Orientierung für systematisch-teleologische Rechtsgewinnung in schwierigen Fällen und für konsistente Rechtsgestaltung; freilich gewiß auch viel Anlaß für weitere dogmatische Arbeit der Präzisierung oder Differenzierung.

      System und Prinzipien des Privatrechts
    • Der Begriff des Rechts

      Zur Notwendigkeit einer Ergänzung des Gesetzesrechts durch „vorpositive“ fundamentale Gerechtigkeitsprinzipien

      Franz Bydlinski hat sich über viele Jahrzehnte auch mit den Grundlagen des Rechts beschäftigt. Dabei war es ihm immer ein Anliegen, geltendes Recht nicht allein auf den Willen und die Entscheidung eines staatlichen Gesetzgebers zurückzuführen, sondern bei der Begründung von Recht auch außergesetzliche („vorpositive“) Leitprinzipien zu berücksichtigen. Einige Jahre nach seinem Tod 2011 können seine letzten Überlegungen zu diesem Thema, die als nahezu vollständiges Manuskript im Nachlass vorgefunden wurden, in der Bearbeitung seines Sohnes Peter der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

      Der Begriff des Rechts
    • Auch eine noch so genaue Kenntnis der Gesetzeslage allein reicht für die juristische Arbeit nicht aus. Die unvermeidliche Distanz zwischen konkretem Fall einerseits und generell-abstrakten Normen andererseits macht eine Interpretation unumgänglich. Dabei bedarf es einer gelegentlich durchaus aufwändigen methodischen Vorgangsweise. Darüber soll hier Auskunft gegeben werden. Die Schwerpunkte liegen bei der Auslegung von Rechtsnormen, bei der Arbeit mit (möglicherweise) lückenhaften oder überschießenden Regelungen (Stichworte: Analogie und Reduktion) sowie bei der Arbeit mit Präjudizien, also mit Vorjudikatur zur neuerlich aktuellen Rechtsfrage. Das Buch wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaften wie auch an praktisch tätige Juristen.

      Grundzüge der juristischen Methodenlehre
    • AnlaBlich des 80. Geburtstages von WALTER WILBURGVeranstaltete die Rechtswissenschaftliche Fakultat der Karl-Franzens-Universitat Graz ge meinsam mit dem Institut fur Burgerliches Recht im Juni 1985 ein Symposion zum Thema "Das Bewegliche System im geltenden und kunf tigen Recht". Die V eranstaltung fand so reges Interesse, daB wir uns entschlossen, die gehaltenen Vortrage in leicht modifizierter Form und urn einen zusatzlichen Beitrag erganzt zu publizieren. Die vorliegenden Arbeiten konnen die Bedeutung, die das Bewegliche System im Laufe der Zeit in der Rechtsdogmatik, Rechtspolitik und Legistik gewonnen hat, nur beispielhaft beleuchten. Die Autoren berich ten vor aHem aus ihrer "eigenen W erkstatt"; eine umfassende Schau aHer Anregungen und Wirkungen, die das Bewegliche System in der Jurispru denz daruber hinaus bisher ausgelost hat, ist weder beabsichtigt noch moglich. Wir hoffen dennoch, nicht nur dem geneigten Leser die Anwen dungsmoglichkeiten des Beweglichen Systems und seine bemerkenswerte Ausstrahlung auf die Methodenlehre, Rechtsdogmatik, Rechtsverglei chung und Rechtspolitik mit Hilfe des vorliegenden Buches hinreichend vor Augen fuhren zu konnen, sondern daruber hinaus auch WALTER WILBURG, dem dieses Werk von den Autoren und Gesamtredaktoren herzlich gewidmet ist, eine kleine Freude zu bereiten.

      Forschungen aus Staat und Recht - 73: Das Bewegliche System im geltenden und künftigen Recht