Naturrecht und Zivilprozess
- 75 Seiten
- 3 Lesestunden






Diese Publikation will eine zu Unrecht vergessene Reformarbeit des 19. Jahrhunderts bekanntgeben. Die Preußische Allgemeine Gerichts-Ordung (AGO) von 1793, die nicht zuletzt auf Reformvorstellungen Friedrichs d. Großen beruht, erweist sich in der Praxis bald als mangelhaft. Im Rahmen einer Revision aller preußischen Gesetzbücher soll auch die AGO revidiert werden. Zu ihrem Revisor wird der Praktiker Reinhardt bestellt. Er verfasst 1827 einen Bericht, auf dem der Entwurf 1830/32 zum größeren Teil beruht. Bericht und Entwurf zeigen die Auseinandersetzung mit dem gemeinen deutschen Zivilprozess und mit dem Verfahren des Code de procédure civile. Zur einer neueren Prozesskodifikation hat die Revision nicht geführt. Jedoch werden die Arbeiten Reinhardts als Steinbruch genutzt. Vor allem die preußischen Verordnungen von 1833 und 1846, die gleichsam auf Nebenwegen die AGO überholen, schöpfen aus diesem Material. Gleiches gilt für die Reformarbeiten im Ministerium Savigny 1842-1848.
Kartelle in Deutschland von der Holzstiffkartellentscheidung zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Geboren 1935; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und München; kaufmännische Lehre; 1962 zweites juristisches Staatsexamen; 1964 Promotion; 1967 Habilitation; 1966 ordentlicher Professor in Bonn, seit 1971 in Tübingen.
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Die Verständigung zwischen Theoretikern und Praktikern des Zivilprozessrechts in Europa beruht auf einem gemeinsamen Erbe des mittelalterlichen Prozessrechts, das auf dem römischen Recht basiert. Über verschiedene Entwicklungsstufen entstanden vier zentrale Verfahrensordnungen: Legisaktionenverfahren, Formularprozess, klassischer Kognitionsprozess und Verfahren in nachklassischer Zeit. Knut Wolfgang Nörr analysiert wesentliche Rechtsinstitute und Verfahrensgrundsätze dieser Prozessordnungen. Im Fokus stehen das römische Formularverfahren, der romanisch-kanonische Prozess, die preußisch-friderizianische Gesetzgebung, der französische Code de Procédure civile, die Genfer Loi sur la Procédure civile von 1819 sowie die Reichszivilprozessordnung von 1877 und die österreichische Zivilprozessordnung von 1895. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Herausforderungen, die in der deutschen und italienischen Prozessrechtswissenschaft unter dem Begriff der Prozessmaximen behandelt werden, insbesondere dem Spannungsverhältnis von Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime sowie Dispositions- und Offizialmaxime. Zudem wird die Frage der Rechtsmittel behandelt, insbesondere ob in der zweiten Instanz nur Rechtsfragen oder auch Tatsachen neu verhandelt werden. Diese vergleichende Analyse bietet eine historische Grundlage für aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen des Zivilverfahrens in Europa.