Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

Dirk Ehlers

    18. Mai 1945
    Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin des öffentlichen Rechts
    Grundfragen des Verwaltungsrechts und des Kommunalrechts
    Empfiehlt es sich, das Recht der öffentlichen Unternehmen im Spannungsfeld von öffentlichem Auftrag und Wettbewerb national und gemeinschaftsrechtlich neu zu regeln?
    Rechtsfragen des internationalen Schutzes geistigen Eigentums
    Rechtsfragen der Ausfuhrförderung
    Entkonfessionalisierung des Religionsunterrichts
    • Grundfragen des Verwaltungsrechts und des Kommunalrechts

      Symposion aus Anlaß der Emeritierung von Professor Dr. Hans-Uwe Erichsen am 5. Mai 2000 in Münster

      • 169 Seiten
      • 6 Lesestunden

      Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung -- Innovative Verwaltung im erfolgsorientierten Rechtsstaat -- Grundfragen des öffentlich-rechtlichen Vertrages -- Die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung -- Die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung -- Die reformierte Kommunalverfassung Nordrhein-Westfalen nach der ersten Direktwahl der Bürgermeister -- Schlußwort

      Grundfragen des Verwaltungsrechts und des Kommunalrechts
    • Die Frage nach dem Umfang der Rechtsfähigkeit des Staates und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1956 selten eingehend behandelt. Unklar bleibt, welche Folgen es hat, wenn diese Akteure ihren rechtlich festgelegten Wirkungskreis überschreiten. In der Rechtsprechung wird häufig das Ultra-vires-Prinzip herangezogen, ohne die genauen Inhalte und Rechtsfolgen zu klären. Andere Urteile und literarische Stimmen wenden bei Überschreitungen des Wirkungskreises oft die allgemeinen Fehlerfolgen an. Der Autor versucht, die Problematik grundlegend neu zu betrachten und bezieht Erkenntnisse aus anderen Rechtsordnungen mit ein, insbesondere durch einen Rechtsvergleich mit dem englischen Recht, dem europäischen Gemeinschaftsrecht, dem US-amerikanischen Recht und dem Völkerrecht. Er kommt zu dem Schluss, dass die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie die deutsche ultra-vires-Doktrin aufgegeben werden sollten, da sie unnötige Abgrenzungsprobleme schaffen, rechtsfreie Räume anerkennen und rechtsstaatswidrige Konsequenzen nach sich ziehen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind demnach vollrechtsfähig, wobei der Wirkungskreis nicht das rechtliche Können, sondern lediglich das rechtliche Dürfen einschränkt.

      Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin des öffentlichen Rechts
    • Die Bedeutung der Gerichtsbarkeit im heutigen Gemeinwesen erfordert eine sorgfältige Auswahl der Richter. Entscheidend ist, wer für die Personalauswahl verantwortlich ist. In den Bundesländern erfolgt die Auswahl teils durch die Landesregierung oder bestimmte Minister, teils in Zusammenarbeit mit einem Richterwahlausschuss. Die Schrift untersucht die Frage, ob die Auswahl der Richter einem Parlamentsausschuss übertragen werden kann, was grundlegende Fragen zur Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive aufwirft. Der Verfasser stellt fest, dass einem Richterwahlausschuß auf Landesebene nach dem Grundgesetz höchstens das gleiche Gewicht wie dem Justizminister zukommen darf. Es ist nicht zulässig, Richterwahlausschüsse zu schaffen, die den Justizminister überstimmen können. In Nordrhein-Westfalen steht zudem die Landesverfassung einer Parlamentarisierung der Richterwahl entgegen, da die Auswahl allein der Landesregierung obliegt. Um die Entscheidung über die Personalauswahl der Richter von der Regierung auf einen Richterwahlausschuß aus Parlamentariern zu übertragen, wären Änderungen sowohl des Grundgesetzes als auch der Landesverfassung notwendig.

      Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl