English summary: In this textbook, Reinhard Bork offers an introduction into insolvency law. German description: Fur die Neuauflage hat Reinhard Bork das gesamte Lehrbuch grundlich uberarbeitet. Dabei hat er insbesondere das Anfechtungsrecht ( 20) neu strukturiert und die Neuerungen eingearbeitet, die durch das ESUG in das Gesetz eingefugt worden sind. Der Bork ist ein nahezu perfektes Lehrwerk zum Insolvenzrecht. Er besticht mit seiner Knappheit und dem Inhalt. Alexander Junkow Law Zone (1) 2010, 50 Die eEinfuhrung in das Insolvenzrecht' [a] schafft, was viele Lehrbucher meist vergeblich versuchen: auf kurzer Distanz ein solides Fundament zu vermitteln, um tiefer gehende Probleme allein durch die jeweilige Spezialliteratur nachvollziehen zu konnen, ohne dabei standig in (dickeren) Lehrbuchern querlesen zu mussen. www.elbelaw.de (10/2010) Das Buch kann aufgrund der verstandlichen und kurzweiligen Art vor allem auch Jura-Studenten ohne entsprechenden Schwerpunkt ans Herz gelegt werden. [a] das Werk [kann] uneingeschrankt empfohlen werden. Martin Thelen StudZR 2011, 194-195 Eine durchweg solide Einfuhrung, die stets auf das Wesentliche fokussiert ist. Mirko Laudon www.jurabiblio.de (09/2011)
Reinhard Bork Bücher






Insolvenzordnung mit Einführungsgesetz, VO (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren, Insolvenzrechtlicher Vergütungsverordnung, Insolvenzstatistikgesetz und weiteren insolvenzrechtlichen Vorschriften Textausgabe mit Sachregister und einer Einführung von Prof. Dr. Reinhard Bork Inhalt: Insolvenzordnung (InsO), EinführungsG zur InsO (EGInsO), VO (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren, Insolvenzrechtliche VergütungsVO (InsVV), Internet-BekanntmachungsVO, VerbraucherinsolvenzformularVO (VbrInsFV), AnfechtungsG (AnfG), InsolvenzstatistikG (InsStatG), SGB III Auszug: Insolvenzgeld] und StGB [Auszug: Insolvenzstraftaten]. Zur 19. Auflage (Rechtsstand: 16. April 2018): Die Neuauflage bringt das Werk auf den Stand vom 16.4.2018.
Zahlungsverkehr in der Insolvenz
- 256 Seiten
- 9 Lesestunden
The author's Habilitationsschrift--Westfèalische Wilhelms-Universitèat in Mèunster, Wintersemester 1987/88.
Kommentar zur Zivilprozessordnung
Band 7: §§ 704-802
HRI I - Handbuch Restrukturierung vor der Insolvenz
Restrukturierung nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
Das Werk stellt die vorinsolvenzliche Sanierung nach dem StaRUG umfassend und in allen Aspekten dar. Es gibt Insolvenzpraktikern, Beratern und Fachleuten aus anderen Rechtsgebieten einen fundierten systematischen Überblick über die Werkzeuge und Möglichkeiten einer Restrukturierung vor der Insolvenz. Die Darstellungen bleiben dabei nicht bei Restrukturierungsinhalten stehen, sondern beziehen betriebswirtschaftliche, arbeits- und steuerrechtliche Themen mit ein. Der Praxisbezug zeigt sich darüber hinaus in Checklisten, Musterformulierungen und praktischen Hinweisen. Das HRI I steht als eigenständiges Werk neben dem bisherigen „HRI“, jetzt „HRI II – Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz“ und konzentriert sich auf alle inhaltlichen und praktischen Sachverhalte vor der Insolvenz.
Godehard Kayser ist seit 2010 Vorsitzender des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und zuständig für Insolvenzrecht, Anwaltshaftung und Steuerberaterhaftung. Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender im Senat für Anwaltssachen. In seiner Funktion hat er zahlreiche, für die Rechtsentwicklung bedeutende Entscheidungen getroffen. Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagiert er sich als Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und arbeitet aktiv in der Kommission zur Harmonisierung des Steuer- und Insolvenzrechts mit. Sein außergewöhnliches Engagement spiegelt sich in vielfältigen Veröffentlichungen wider. Die Festschrift vereint Weggefährten aus allen Bereichen seiner Tätigkeit und enthält Beiträge von zahlreichen namhaften Autoren. Diese Beiträge sind Ausdruck der Wertschätzung für Kayser und seiner Leistungen in der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Die Vielfalt der Perspektiven und Fachgebiete, die in den Beiträgen vertreten sind, zeigt die breite Anerkennung seiner Arbeit und die Bedeutung seiner Beiträge zur Rechtsentwicklung in Deutschland.