„So oder so ähnlich haben sich die Geschichten zugetragen. Vielleicht aber auch nicht. Möglicherweise habe ich mir alles aber auch nur ausgedacht. Wie auch immer -es hätte ja sein können, oder? Wahr ist, dass ich mich hier in meiner neuen Heimat unglaublich wohl fühle und nie mehr weg möchte. Wahr ist auch, dass ich hier die interessantesten Menschen kennen gelernt habe, die man sich nur vorstellen kann. Und wahr ist, dass mich Natur und Menschen in diesem bezaubernden Landstrich zu immer neuen Geschichten inspirieren. Dafür danke ich allen. Mögen Ihnen meine Erzählungen ganz viel Freude bereiten.“ - Brigitte Schmidt
Brigitte Schmidt Bücher






Die Internationale Konferenz für solarökologische Bausanierung findet seit neun Jahren im Solarzentrum Mecklenburg-Vorpommern statt und wird von der Solarinitiative Mecklenburg-Vorpommern (SIMV e. V.) organisiert. Die Veranstaltungsreihe informiert überaktuelle Innovationen in der Gebäudesanierung. Im Rahmen der 9. Konferenz Solarökologische Bausanierung, die am 09. und 10. April 2015 im SolarZentrum Mecklenburg-Vorpommern stattfand, stellten 15 Autoren neue Erfahrungen und Anwendungen im Bereich „Energieökonomisch Wohnen“ vor.
Die Kapitalerhaltungsvorschriften des Aktienrechtes und des GmbH-Rechtes verbieten unmittelbar nur Auszahlungen an die Gesellschafter. Dennoch besteht Einigkeit, daß auch Zuwendungen an Dritte nicht pauschal aus dem Anwendungsbereich der Kapitalerhaltungsvorschriften auszuklammern sind. Schwierigkeiten bereitet allerdings bislang die auch praktisch relevante Frage, wie sich die Erstreckung der Kapitalerhaltungsregeln auf Leistungen an Dritte dogmatisch rechtfertigen läßt und wer der richtige Rückgewährschuldner einer solchen Einlagenrückgewähr durch Leistung an Dritte ist. Die Verfasserin schlägt ein Modell zur Bewältigung der Drittbeteiligungsfälle vor, das sich streng an der auf das Zweipersonenverhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ausgerichteten Struktur der Kapitalbindungsvorschriften orientiert. Entsprechend ihrer tatbestandlichen Einordnung bestimmt sie abschließend überzeugend die Rechtsfolgen einer Einlagenrückgewähr durch Leistung an Dritte. Das Werk richtet sich an gesellschafts- und wirtschaftsrechtlich Interessierte in Wissenschaft und Praxis.