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Bookbot

Wilhelm Wolf

    Kommentar zum Lehrplan der Volksschule
    Lehrplan der Volksschule
    Angewandtes Schulrecht mit Fallbeispielen aus der Praxis
    Natürlich zweisprachig
    Vom alten zum neuen Privatrecht
    Fahrrad und Radfahrer
    • Erstmals wird in einem vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur herausgegebenen Studientext grundlegendes Wissen über das Minderheitenschulwesen im Burgenland und in Kärnten vermittelt und besonders auf die gegenwärtige Situation der autochthonen Minderheitensprachen in Österreich eingegangen. Ziel des vorliegenden Studientextes ist es, das Minderheitenschulwesen im Burgenland und in Kärnten eingehender zu beschreiben, aber auch die Situation der Minderheiten- bzw. Volksgruppensprachen in der Steiermark und in Wien zu skizzieren. Burgenländischkroatisch bzw. Kroatisch, Ungarisch, Roman, Slowenisch, Tschechisch und Slowakisch im österreichischen Bildungswesen werden vom Kindergarten bis zur Matura thematisiert. „Natürlich zweisprachig“ ist eine Einführung in die Thematik der Zwei- und Mehrsprachigkeit in Österreich, die über einen nicht so sehr bekannten Bereich der österreichischen Schulwirklichkeit informiert.

      Natürlich zweisprachig
    • • Der neue Band der „Studientexte“ (hrsg. vom bmukk) basiert auf dem Klassiker von B. Brezovich und W. Wolf: Schulrecht in der Praxis, Fallbeispiele – Allgemeinbildende Pflichtschulen (1985). • Ziel dieser neuen Ausgabe ist es, die bewährte Darstellungsweise im Wesentlichen beizubehalten, zu aktualisieren, zu ergänzen und auf alle Schularten auszudehnen. • Ausgehend von einer Einführung in das Schulrecht reichen die Themen vom Schuleintritt bis zum Verlassen der Schule nach Beendigung der Schulpflicht bzw. Ablegen der Reifeprüfung / der Reife- und Diplomprüfung. • Häufig auftauchende und für den Schulalltag wesentliche und typische Rechtsfragen werden anhand ausgewählter Fälle mit Beispielscharakter behandelt, erläutert und interpretiert. • Im Anhang finden sich Hinweise auf Internetadressen und auf weiterführende Literatur sowie ein umfangreiches Sachwortregister.

      Angewandtes Schulrecht mit Fallbeispielen aus der Praxis
    • Der Lehrplan der Volksschule als das wesentliche Steuerungsinstrument für das schulische Lernen und Lehren legt die notwendigen Zielorientierungen und Rahmenbedingungen für einen kindgemäßen Grundschulunterricht fest. Er beschreibt prozess- und entwicklungsorientiert, wie der Unterricht für die Kinder optimal gestaltet werden kann, und bildet die Grundlage für den Erwerb der in den Bildungsstandards formulierten Kompetenzen. Der Lehrplan bedarf daher aber auch von Zeit zu Zeit einer Aktualisierung, Adaptierung bzw. Änderung, um die Qualität an den Schulen zu sichern, zu fördern und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 tritt ein neuer Lehrplan für den Sachunterricht auf der 3. und 4. Schulstufe in Kraft, der in der ab Februar 2011 vorliegenden Ausgabe bereits enthalten ist.

      Lehrplan der Volksschule
    • Die Neugestaltung des Schuleingangsbereiches und die Einführung einer lebenden Fremdsprache ab der ersten Schulstufe sind als die wesentlichsten Innovationen in der Grundschule in den letzten Jahren anzusehen. Bedingt durch eine kontinuierliche Lehrplanentwicklung wurde auch die Überarbeitung des Lehrplankommentars erforderlich. So wird u.a. der integrative Ansatz der lebenden Fremdsprache an konkreten Beispielen modellhaft skizziert und als eine besondere Serviceleistung werden wertvolle Tipps für "classroom phrases" gegeben. Ausgehend von der lebenden Fremdsprache wird zur Verwendung der modernen Informations- und Kommunikationstechniken in der Grundschule angeregt. Der Kommentar zum Volksschullehrplan, von führenden Expertinnen und Experten verfasst, zeugt von der eigenständigen Entwicklung der Grundschule in Österreich und kann daher zu Recht als eine Art Unterrichtshandbuch angesehen werden.

      Kommentar zum Lehrplan der Volksschule