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Bookbot

Andreas Deutsch

    1. Jänner 1970
    Das Tier in der Rechtsgeschichte
    Die Henker - Außenseiter von Berufs wegen?
    Verlagerungseffekte im containerbasierten Hinterlandverkehr
    Urformen der Sexualität
    Konzepte des aktiven Lernens
    Schnappreitel-Schuld
    • Was hat Liebe mit Recht zu tun? Was ist ein Schnappreitel ? Diese und andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswoerterbuch, das neben juristischen Fachbegriffen auch Woerter der Alltagssprache in rechtlichem Kontext erklart. UEber 1.200 Jahre Wortgeschichte anhand von Belegen aus der gesamten westgermanischen Sprachfamilie.

      Schnappreitel-Schuld
    • Die Schule muss ein Ort des Wohlbefindens sein. Kinder brauchen eine positive Lernumgebung um erfolgreich lernen zu können. Im vorliegenden Buch wird die Eingliederung reformpädagogischer Elemente in den Unterricht der allgemeinen Volksschule unter der Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse der Lern- und Hirnforschung beschrieben. Besonders berücksichtigt wird hierbei das aktive Lernen. Im Zuge dessen werden die reformpädagogischen Elemente Maria Montessoris, Peter Petersens und Celestin Freinets überblicksmäßig zusammengefasst. Der Schwerpunkt ist ein subjektives, theoriegeleitetes Konzept, das zur Umsetzung reformpädagogischer Elemente in der Regelschule dienen soll.

      Konzepte des aktiven Lernens
    • Seit es Menschen gibt, müssen sie sich in ihrem Verhältnis zu den Tieren definieren – und dies nicht zuletzt mit Mitteln des Rechts. Der interdisziplinär ausgerichtete Band bietet neben einer Gesamtschau auf die Geschichte des Tiers im Recht vertiefende Beiträge zu zentralen Einzelfragen, etwa zur Tierquälerei, zur Entstehung des Tierschutzes und zur Rolle der Tiere in ausgewählten Rechtsquellen. In einem breiten Bogen werden Fragen der Tierethik ebenso behandelt wie beispielsweise die Bedeutung der Tiere in der Heraldik, die Tierhalterhaftung sowie der Umgang mit den Tieren als Wirtschaftsgut, sei es bei der Jagd, der Weidehaltung oder als (oft lebendige) Naturalabgabe. Die rechtliche Dimension der Tier-Mensch-Beziehung wird zudem aus Sicht der Kunstgeschichte, Literatur- und Sprachwissenschaft beleuchtet. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Behandlung der Tiere im Strafrecht, etwa bei Tierstrafen und Inquisitionsprozessen gegen Tiere.

      Das Tier in der Rechtsgeschichte
    • Manche halten die Rechtssprache für eine der ältesten Fachsprachen überhaupt, andere bestreiten, dass es eine Fachsprache des Rechts gibt. Dieser Band möchte die Geschichte der Rechtssprache des Deutschen in ihren vielen Facetten von den Anfängen bis in neuere Zeit beleuchten und hierbei einige Besonderheiten der Rechtssprache herausarbeiten, etwa die Möglichkeit der Sprachregulierung durch den Gesetzgeber. Neben einen historischen Abriss zur Entwicklung der deutschen Rechtssprache und grundlegende, handbuchartige Beiträge zum Charakter der Rechtssprache treten vertiefende Studien, etwa zum Bedeutungswandel von Rechtswörtern, zum Verhältnis von Bild und Sprache, zur Metapher im Recht, zu Reformversuchen der Rechts- und Verwaltungssprache, zum Problem der Allgemeinverständlichkeit von Gesetzen, zum Einfluss anderer Fachsprachen auf die Rechtssprache und zum Rechtswortschatz in der Literatur.

      Historische Rechtssprache des Deutschen
    • Ulrich Tenglers Laienspiegel

      • 539 Seiten
      • 19 Lesestunden

      Der „Laienspiegel“ des Ulrich Tengler (ca. 1441-1521) gilt als das bedeutendste Rechtsbuch der beginnenden Neuzeit. Sein Ziel war, das rezipierte römisch-kanonische Recht den damals oft unstudierten Rechtspraktikern in klarem Deutsch zu vermitteln - eine Aufgabe, die Sebastian Brant im Vorwort mit den Leistungen des Herkules verglich. Dass der „Laienspiegel“ Erfolg hatte, belegt seine weite Verbreitung, u. a. in zahlreichen „Raubdrucken“. Aus heutiger Sicht beeindrucken die vielen bedeutenden Holzschnitte, etwa von Hans Schäufelin. Der dialogisch ausgestaltete „Prozess gegen den Teufel“ und das gereimte „Weltgerichtsspiel“ wecken literaturhistorisches und theologisches Interesse. Die erst im „Neuen Laienspiegel“ (1511) abgedruckten Ausführungen zur Hexerei geben ebenso Rätsel auf wie der zum Teil gehässige Abschnitt zum Wucher der Juden. Die vorliegende erste fächerübergreifende Gesamtschau auf den „Laienspiegel“ beruht auf den Ergebnissen einer internationalen Fachtagung der „Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch“ zum 500. Jubiläum des Laienspiegel-Erstdrucks (1509).

      Ulrich Tenglers Laienspiegel
    • In der Privatbibliothek des zu seiner Zeit wohl berühmtesten deutschen Staatsrechtlers und Politikberaters Johann Ludwig Klüber (1762–1837) wurde kürzlich ein rätselhaftes Büchlein entdeckt: Die handgeschriebene Satzung eines bislang unbekannten Geheimbunds, der es sich zum Ziel gesetzt hat, alle Illuminaten, Jakobiner und Theophilanthropen zu verfolgen und zu „vertilgen“. Der Band liefert neben einer kompletten Edition der Geheimsatzung eine detaillierte Einführung, die auch die Rolle der Geheimbünde und Geheimorden um 1800 beleuchtet. Deutsch weist nach, dass Klüber, der u. a. den badischen Hof in Sachen „Kaspar Hauser“ beriet und ein enger Vertrauter des preußischen Staatskanzlers Hardenberg war, sich als Professor in Erlangen und Heidelberg intensiv mit der Verfolgung studentischer geheimer Orden befasste. So wird zugleich ein spannendes Stück Universitätsgeschichte lebendig.

      Ein Geheimbund mit Lizenz zum Töten
    • Der Klagspiegel und sein Autor Conrad Heyden

      Ein Rechtsbuch des 15. Jahrhunderts als Wegbereiter der Rezeption

      Der Klagspiegel gilt als das bedeutendste Rechtsbuch des 15. Jahrhunderts. Dennoch fehlt bis heute eine umfassende Untersuchung des Werks, weshalb das vorliegende Buch als Meilenstein der Forschung gelten kann. Mittels einer detailgenauen Textanalyse gelingt es dem Autor, klare Belege für Entstehungszeit und -ort sowie verwendete Quellen des Rechtsbuchs zu finden. Sogar hinsichtlich des bislang unbekannten Verfassers kann die Studie eine überzeugende Antwort geben: Der Schwäbisch Haller Stadtschreiber Conrad Heyden hat das Rechtsbuch ab 1436 verfasst. Nicht nur aufgrund seiner 24 Druckauflagen hatte der in Zivil- und Strafrecht aufgeteilte Klagspiegel einen maßgeblichen Einfluss auf die praktische Rezeption. Wie der Autor belegt, diente das Rechtsbuch auch als Vorlage für zahlreiche andere juristische Werke wie etwa die Wormser Reformation, die Constitutio Criminalis Bambergensis (und damit indirekt auch die Carolina), ferner Tenglers Laienspiegel, Goblers Rechten-Spiegel und Rauchdorns Practica.

      Der Klagspiegel und sein Autor Conrad Heyden