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Bookbot

Brigitte Tag

    Autopsie und Religion
    Transplantation - Transmortalität
    Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung
    Der Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und Lex artis
    Der Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und Lex artis
    Arztrecht
    • Arztrecht

      • 720 Seiten
      • 26 Lesestunden

      Das Standardwerk zum Arztrecht wurde für die zweite Auflage komplett überarbeitet und behandelt das Arztrecht in seiner ganzen Breite, wobei insbesondere folgende Themen vertieft dargestellt werden: Behandlungsverhältnis, Sorgfaltspflichten, Organisation der Arztpraxis, Arzthaftung, Patientenautonomie, urteilsunfähige und minderjährige Patienten, Arztstrafrecht und Umgang mit Patientendaten. Für Studierende wie auch für Anwältinnen, praktizierende Ärzte, Juristinnen im Gesundheitswesen und weitere Interessierte bietet das Werk eine aktuelle, gründliche und umfassende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen des Arzt-Patienten-Verhältnisses.

      Arztrecht
    • Der Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und Lex artis

      Eine arztstrafrechtliche Untersuchung

      • 532 Seiten
      • 19 Lesestunden

      Die Thematik der Körperverletzung im ärztlichen Handeln wird umfassend analysiert und zeigt die Herausforderungen auf, mit denen Mediziner und Juristen konfrontiert sind. Die Rechtsprechung behandelt ärztliche Eingriffe als Körperverletzung, was zu einem Ungleichgewicht zwischen Ärzten und Straftätern führt. Eine informierte Einwilligung des Patienten ist entscheidend, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das Buch beleuchtet die Notwendigkeit eines Sonderstrafrechts für Ärzte und untersucht die Grenzen der aktuellen rechtlichen Einordnung im Kontext von Patientenautonomie und ärztlichem Handeln.

      Der Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und Lex artis
    • Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem „Messerstecher“ auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.

      Der Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und Lex artis
    • Die Beiträge dieses Tagungsbandes haben sich die vielseitige Auseinandersetzung mit den Themen Transplantation und Transmortalität zum Ziel gesetzt. In diesem Kontext beleuchten sie sowohl medizinische, rechtliche als auch ethische Aspekte. Transmortalität umfasst dabei jegliche Form von 'Weiterleben' nach dem Tod. Im Vordergrund stehen die postmortale Transplantation, bei der Organe des verstorbenen Spenders in einem anderen Körper weiterleben und die Organallokation. Zudem werden die Ganzkörperplastination und die sehr kontrovers diskutierten Chancen und Grenzen einer 'Wiederbelebung' durch Kryonisation besprochen. Band zur internationalen und interdisziplinären Tagung 'Transplantation – Transmortalität', die am 26. Juni 2015 in Zürich stattfand.

      Transplantation - Transmortalität
    • Tod im Gefängnis

      • 250 Seiten
      • 9 Lesestunden

      Welche Freiheiten braucht ein Mensch, um in Würde zu sterben? Obgleich der Tod ein unausweichlicher Bestandteil des Gefängnisalltags ist, ist er wissenschaftlich bislang kaum untersucht. Der Band beleuchtet die Themen Hungerstreik, Suizid und Todesstrafe, aber auch den „normalen“ Tod im Gefängnis aus rechtlicher, historischer und ethischer Perspektive.

      Tod im Gefängnis
    • Lebensbeginn im Spiegel des Medizinrechts

      Beiträge der 2. Tagung der Medizinrechtslehrerinnen und Medizinrechtslehrer 2010 in Zürich

      Der Tagungsband widmete sich dem Thema „Lebensbeginn im Spiegel des Medizinrechts“. Darf die Wissenschaft alles tun, um den Lebensbeginn zu erforschen? Welche Rolle nimmt hier das Recht ein? Die Grundsatzbeiträge, verfasst von Jochen Taupitz, Kurt Seelmann und Erwin Bernat erläutern die rechtsphilosophischen Hintergründe und rechtlichen Tendenzen. Heinrich Lang und Thomas Gächter zeigen die Rechtslage zur krankenversicherungsfinanzierten Reproduktionsmedizin auf. Inwieweit die Patentierbarkeit humaner embryonaler Stammzellen zulässig ist, dazu nimmt Josef Straus Stellung. Die Rechtslage zu Spätabbrüchen erläutern Thomas Hillenkamp, Christian Schwarzenegger und Kurt Schmoller. Der Tagungsband gibt einen guten Überblick über den medizinrechtlichen Forschungsstand am Lebensbeginn in rechtsvergleichender Perspektive von Deutschland, der Schweiz und Österreich. Er ist sowohl für die Forschung, Lehre, die Rechtspraxis wie für die Gesetzgebung und Verwaltung von hohem Nutzen. Der Autorenkreis besteht aus Professoren der Rechtsphilosophie, des Medizin-, Gesundheits- und Patentrechts.

      Lebensbeginn im Spiegel des Medizinrechts
    • Am 1. Januar 2011 wird die Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft treten. Berücksichtigt man den Werdegang, aber auch die grosse staatspolitische und praktische Bedeutung dieses Gesetzes, so darf die Schweizerische Strafprozessordnung mit Fug und Recht als später, aber erfolgreicher Meilenstein in der Schweizer Geschichte bezeichnet werden. Wer sich mit Strafprozessrecht befasst, wird sich mit diesem unfangreichen und detailreichen Gesetz - es enthält über 450 Artikel - frühzeitig beschäftigen müssen. Das gilt nicht nur für kantonale Behörden und Gerichte, welche die Organisation und die Abläufe von Justiz und Rechtspflege anzupassen haben. Vielmehr sollten alle mit Strafrecht befassten Praktiker bei Inkrafttreten des Gesetzes das juristische Neuland im Wesentlichen kennen. Dazu wollte die Stiftung Juristische Weiterbildung Zürich einen Beitrag leisten. Deshalb veranstaltete sie am 8. Dezember 2009 im Kongresshaus Zürich eine ganztägige Veranstaltung. Die Referierenden vermittelten darin einen Überblick über die Schweizerische Strafprozessordnung, beleuchteten ausgewählte Aspekte aus Zürcher Sicht und beantworteten Fragen. Die Vorträge stiessen auf sehr grosses Interesse. Deshalb sollen diese hier in erweiterter Form zur Verfügung gestellt werden.

      Schweizerische Strafprozessordnung
    • Der revidierte Allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuches ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Erste Erfahrungen stehen im Zentrum des nun vorliegenden Tagungsbandes. Wer sich mit Strafrecht befasst, hat sich mit den 'neuen' Normen auch auf juristisches Neuland begeben und zum Teil altvertraute Kenntnisse zurücklassen müssen. Deshalb war es ein Anliegen nicht nur, aber gerade auch der Praxis, einen ersten Erfahrungsaustausch durchzuführen. Dieses Buch beruht auf einer Tagung der Stiftung juristische Weiterbildung Zürich, die im Dezember 2007 stattgefunden hat. Die Referate nehmen Stellung zu brennenden Problemen, zeigen neue Entwicklungen auf und geben Antwort auf drängende Fragen zum revidierten Strafrecht Allgemeiner Teil.

      Das revidierte StGB, allgemeiner Teil