Die internationale Staatengemeinschaft hat das Prinzip des „sustainable development„ - Nachhaltige Entwicklung“ auf der Konferenz der Vereinigten Nationen in Rio 1992 zur zentralen Zukunftsaufgabe für das 21. Jahrhundert gemacht und zum Maßstab der Umwelt- und Entwicklungspolitik erhoben. Die Autoren untersuchen in dieser Veröffentlichung die programmatische und gesetzliche Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Auf internationaler Ebene wird der Einfluß des Nachhaltigkeitspostulates auf das Verfassungsrecht sowie das Umweltrecht des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aufgezeigt. Die bundesgesetzlichen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Naturschutz- sowie des Bauplanungs- und Raumordnungsrechtes werden überprüft, inwieweit das umweltpolitische Leitbild des „sustainable development" umgesetzt wird. Das Buch ist ein juristischer Beitrag zur Versachlichung einer interdisziplinär geführten Diskussion um den Einsatz und die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips, die nur allzu häufig schlagwortartig und einseitig interessengelenkt geführt wird. Es wendet sich sowohl an die Verantwortlichen in den Behörden als auch an alle umweltinteressierten Gruppen.
Thomas Christner Reihenfolge der Bücher


- 1998
- 1991
Die Entschädigungsregelungen für Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften haben ihren systematischen Standort im Bereich der Vorschriften über die Rechtstellung der Gemeindevertreter in den Kommunalverfassungen. Sie stehen in einem engen thematischen Bezugsrahmen zum Prinzip der Ehrenamtlichkeit der Mandatsausübung, das nach gesicherter Erkenntnis die statusrechtliche Grundlage des kommunalen Mandates darstellt und als das konstitutive Merkmal der kommunalen Selbstverwaltung moderner Prägung angesehen werden kann. Die vorliegende Untersuchung versucht, die Bedeutung der Entschädigungsvorschriften für das kommunale Ehrenamt herauszuarbeiten. Sie beleuchtet die historische Entwicklung der heute gültigen Entschädigungsregelungen und zeigt deren verfassungsrechtliche Bezugspunkte auf. Neben einer problemorientierten Darstellung der landesgesetzlichen Regelungsinstrumentarien werden Reformüberlegungen auf dem Gebiet des Entschädigungsrechtes diskutiert.