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Bookbot

Uwe Schlegel

    Definitionen im Schuldrecht - besonderer Teil
    Definitionen im Schuldrecht - allgemeiner Teil
    Neuroonkologische Therapie
    Definitionen im Strafrecht
    Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Überstunden nach § 87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG
    Top 100 Rechtsprechungs-Check Arbeitsrecht
    • 2009

      Innerhalb weniger Jahre haben sich unsere Therapiemöglichkeiten von primären und metastatischen Tumoren des Gehirns entscheidend verbessert. Dieses Buch soll ein systematischer Leitfaden zur Behandlung dieser Tumoren sein: Es fasst die aktuellen neuroonkologischen Therapien zusammen und folgt dabei in seiner Systematik der revidierten WHO-Klassifikation für Tumoren des zentralen und peripheren Nervensystems.

      Neuroonkologische Therapie
    • 2007

      Der vorliegende Karteikartensatz besteht aus 114 Kartekärtchen in Hartplastikbox und enthält Definitionen aus dem Bereich BGB/Schuldrecht (Allgemeiner Teil). Die Beherrschung gängiger Definitionen gehört zum 'Handwerkszeug' jedes Juristen. Daher sollten die Definitionen so früh wie möglich in die Examensvorbereitung mit einbezogen werden. Nur ein regelmäßiges Lernen sichert auf Dauer den Erfolg.

      Definitionen im Schuldrecht - allgemeiner Teil
    • 1998
    • 1993

      Überarbeit als Instrument der Arbeits- und Betriebszeitflexibilisierung stellt einen festen Bestandteil des Arbeitsalltags dar. Der Mitbestimmung des Betriebsrates nach 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz kommt dabei eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Untersuchung will die praktisch wichtigen Angelegenheiten aufzeigen, die sich mit der Wahrnehmung der Rechte des Betriebsrates ergeben können. Der Autor führt im Rahmen einer bisher fehlenden zusammenfassenden Darstellung die mitbestimmungsrechtlich relevanten Problemkreise der Überarbeit einer Lösung zu. Gegenstand der Studie sind auch die in diesem Zusammenhang mit der Teilzeitarbeit bedeutsam werdenden Fragen.

      Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Überstunden nach § 87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG