Praxiskommentar: D&O-Versicherung und Managerhaftung
Haftpflichtversicherung der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte und ihre Haftung
Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte legen großen Wert auf D&O-Versicherungsschutz aufgrund des hohen Haftungsrisikos. In Deutschland ist die gesellschaftsfinanzierte D&O-Versicherung üblich, die das Unternehmen für seine leitenden Organe abschließt. D&O steht für „Directors and Officers Liability Insurance“ und umfasst die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für diese Organe sowie häufig auch für leitende Angestellte. Die Erwartung ist, dass der Versicherungsschutz maßgeschneidert ist. Bei einem Haftungsfall zeigen sich jedoch zahlreiche Unsicherheiten und Fallstricke hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Zunächst muss geprüft werden, ob Deckung für den Schadensfall besteht. Der Versicherer entscheidet dann, ob er Rechtsschutz gewährt oder die Forderung als unbegründet abweist. Eine Freistellung der versicherten Person von der Haftungsschuld erfolgt in der Praxis selten, insbesondere nicht vollständig. Schadenszahlungen des Versicherers erfolgen häufig durch Vergleiche. Der Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung hat dabei große Bedeutung und führt oft zur Versagung der Deckung. Der Kommentar unterstützt alle Beteiligten – Anwälte, Berater, Mitarbeiter der Versicherer und Gerichte – bei der Beurteilung von Deckungs- und Haftungsfragen und gewährleistet durch zahlreiche Beispielsfälle die Praxistauglichkeit.


