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Bookbot

Klaus Barwig

    Vom Ausländer zum Bürger
    Ausweisung im demokratischen Rechtsstaat
    Aktuelle asylrechtliche Probleme der gerichtlichen Entscheidungspraxis in Deutschland, Österreich und der Schweiz
    Sozialer Schutz von Ausländern in Deutschland
    Neue Regierung - neue Ausländerpolitik?
    Asyl am heiligen Ort
    • Seit Beginn der 50er Jahre nahm die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zu. Für viele ist Deutschland inzwischen zur Heimat geworden. Durch ihre Arbeit haben die einstmals Angeworbenen wesentlich zum Wiederaufbau Deutschlands und zum Wohlstand des Landes beigetragen. Nach 40 Jahren stellt sich die Frage, welcher soziale Schutz in diesem Zeitraum erworben wurde. Die Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 1996 behandelten umfassend die verschiedenen Teilaspekte einer rechtlichen Gleichstellung und Gleichbehandlung der in Deutschland lebenden Ausländer und versuchten auch Antworten auf die in der Öffentlichkeit häufig diskutierten Fragen zu geben, wie z. B.: Werden Rentenleistungen in das Heimatland exportiert? Besteht der Krankenversicherungsschutz fort? Besteht ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung auch bei Auslandsaufenthalt? Die Referenten gingen außerdem auf die Belange von Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen ein und boten Ausblicke auf die Rechtslage in anderen europäischen Staaten. Für die Buchausgabe wurden die Referate großteils überarbeitet und aktualisiert sowie durch einige zusätzliche Beiträge ergänzt.

      Sozialer Schutz von Ausländern in Deutschland
    • Europa soll im Asylbereich zusammenwachsen. Dieser politische Anspruch wird zumindest in der Gesetzgebung durch das Konzept des sicheren Drittstaates manifestiert. Wann und inwieweit jedoch das materielle Asylrecht in Westeuropa vereinheitlicht werden kann, ist bis heute ungewia. Richterinnen und Richtern in den jeweiligen Landern obliegt deshalb gerade bei der Interpretation des Begriffes der politischen Verfolgung und der Art. 1 bzw. 33 GFK auch in Zukunft eine besondere Verantwortung. Bei der Entscheidungsfindung gewinnen neben der GFK auch andere volkervertragsrechtliche Bestimmungen an Bedeutung, vor allem Art. 3 der Europaischen Menschenrechtskonvention. Dessen Reichweite und Anwendbarkeit sind aber gerade im Kontext eines Burgerkrieges noch umstritten. Die Beitrage des vorliegenden Bandes beruhen im wesentlichen auf den Referaten, die im Rahmen der dritten gemeinsam von UNHCR und Akademie der Diozese Rottenburg-Stuttgart veranstalteten Tagung - erstmals fur Verwaltungsrichterinnen und -richter aus Deutschland, Osterreich und der Schweiz - gehalten wurden. Zu Wort kommen u.a. die Vertreterin von UNHCR in Deutschland sowie der Prasident der Europaischen Menschenrechtskommission.

      Aktuelle asylrechtliche Probleme der gerichtlichen Entscheidungspraxis in Deutschland, Österreich und der Schweiz
    • Die Ausweisung ist ein gravierender Einschnitt in die Existenz jedes Betroffenen. Dieser staatliche Eingriff ist eine Zwangsmaanahme, die entscheidend die Lebenssituation und Lebensplanung von Menschen verandert. Herkommlicherweise haben die Staaten das Recht, uber Aufenthalt und Verbleib von Menschen zu entscheiden, die nicht zum eigenen Staatsvolk gehoren. Diese vom Nationalstaat ausgehende Auffassung erscheint in demokratischen, offenen und von Migration gepragten Gesellschaften zunehmend als Anachronismus. Besonders deutlich wird dies bei den ursprunglich als Arbeitsmigranten angeworbenen und mittlerweile zu Einwanderern gewordenen Menschen. Der Sammelband behandelt die verschiedenen Teilaspekte des nationalen Rechts der Aufenthaltsbeendigung umfassend und vergleicht das deutsche Recht mit Rechtsgrundlagen und Ausweisungspraxis in anderen europaischen Staaten sowie in den USA. Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Verwaltung und sozialer Praxis sind langjahrige Fachleute in den jeweiligen Sachgebieten. Der Band wendet sich an alle, die sich fur auslander- und asylrechtliche Fragen interessieren.

      Ausweisung im demokratischen Rechtsstaat