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Bookbot

Holger Kremser

    Verfassungsrecht
    Der Rechtsstatus der evangelischen Kirchen in der DDR und die neue Einheit der EKD
    "Soft Law" der UNESCO und Grundgesetz
    Das Strahlenschutzrecht in Frankreich und Österreich
    Staatsrecht III
    • 2021

      Staatsrecht III

      mit Bezügen zum Völker- und Europarecht

      Zur ReiheDie Reihe "Beck'sches Examinatorium" verbindet die Vorzüge eines Klausurenkurses mit einer examensrelevanten Wissensvermittlung. Der Schwerpunkt liegt auf der didaktischen Aufbereitung des Examensstoffes und der Einbettung in den systematischen Kontext. Die Bände sind damit Klausurbände und Repetitorien zugleich. Sie sind deshalb optimal zur Examensvorbereitung geeignet.Zum Werk"Staatsrecht III" bezeichnet die Bezüge des nationalen deutschen zum Völker- und Europarecht. Diese Bezüge bestehen u.a. in der Umsetzung europa- und völkerrechtlicher Vorgaben in deutsches Recht.In elf Fällen wird alles behandelt, was Pflichtfachstudierende im Staatsrecht III wissen müssen. Alle Fälle enthalten examenstypische Sachverhalte und zahlreiche Verständnis- und Vertiefungstipps.Inhalt Kompetenzabgrenzung Bund/Länder beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge Verwaltungsrecht und Völkerrecht Auslandseinsätze der Bundeswehr und nichtstaatliche Akteure Europäische Grundrechte und -freiheiten Staatsbürgerschaft und Unionsbürgerschaft Kompetenzen der EU Wirkungen von Richtlinien Grundrechte und Sekundärrecht Europäisches Beihilfenrecht Europäischer Menschenrechtsschutz zwischen Karlsruhe, Straßburg und Luxemburg Vorteile auf einen Blick Pflichtfachwissen in Fallform hochaktuell mit Vertiefungs- und Verständnishinweisen Zur NeuauflageDie Neuauflage verarbeitet die grundgesetzlichen Grenzen der innerstaatlichen Wirkung des Unionsrechts sowie die Auslandseinsätze der Bundeswehr gegenüber nichtstaatlichen Akteuren. Zudem wurden einige Fälle in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention hinzugefügt.ZielgruppeFür Studierende, Examenskandidatinnen und Examenskandidaten, aber auch für Praktikerinnen und Praktiker.

      Staatsrecht III
    • 1999
    • 1997

      Ein effektiver Strahlenschutz ist nicht nur im Hinblick auf die Nutzung der Kernenergie von Bedeutung. Strahlenschutzmaßnahmen kommt vielmehr auch im Hinblick auf die Folgewirkungen der Stromerzeugung aus Kernanlagen (Beförderung und Lagerung radioaktiver Abfälle) eine immer größere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist der Strahlenschutz in vielen anderen Lebensbereichen, die nicht im Zusammenhang mit der Nutzung der Kernenergie stehen, von großer Bedeutung. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang namentlich der Einsatz von ionisierenden Strahlen zu medizinischen Zwecken. Die Untersuchung geht folgenden Fragen nach: Welche Strahlenschutzgrundsätze gibt es? Wie wird der Strahlenschutz mit den Mitteln des Rechts umgesetzt? Welche Regeln bestehen für die Beseitigung radioaktiver Abfälle? Durch welche Bestimmungen werden Arbeitnehmer gegen die Gefahren ionisierender Strahlen geschützt? Wie wird die Überwachung von Strahlenschutzmaßnahmen sichergestellt? Schließlich lautet die Fragestellung: Genügt der Strahlenschutz in Frankreich und Österreich den europarechtlichen Vorgaben?

      Das Strahlenschutzrecht in Frankreich und Österreich
    • 1996

      Die Studie untersucht für den Bereich der Kommunikationspolitik die Frage, ob und inwieweit deutsche Stellen bei der Erzeugung von internationalem «soft law» durch die UNESCO die Vorgaben des Grundgesetzes beachten müssen. In diesem Zusammenhang wird nicht nur gefragt, ob der Bund an Art. 5 Grundgesetz gebunden ist. Es fragt sich vielmehr auch: Darf der Bund im Bereich der Kommunikationspolitik durch die Erzeugung von internationalem «soft law» in ausschließliche Länderkompetenzen eingreifen? Ist denn nicht Kommunikationsrecht im wesentlichen Landesrecht? Die Fragestellung geht noch weiter: Kann überhaupt internationales «soft law» eine innerstaatliche Geltung erlangen?

      "Soft Law" der UNESCO und Grundgesetz