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Bookbot

Bernd Waas

    13. Dezember 1960
    Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität
    Drittwirkungen der Friedenspflicht
    Modell Holland - Flexibilität und Sicherheit im Arbeitsrecht der Niederlande
    Mitbestimmung des Betriebsrats in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
    Geschlechterquoten für die Besetzung der Leitungsgremien von Unternehmen
    Betriebsrat und Arbeitszeit
    • Ziel der Arbeit ist es näher zu beleuchten, in welcher Weise der Gesetzgeber in den Niederlanden die Ziele »Schutz des Arbeitnehmers« und »Gewährleistung der notwendigen Flexibilität« ins Gleichgewicht gebracht hat. Zu diesem Zweck werden ausgewählte Bereiche des Individualarbeitsrechts (insbes. Arbeitnehmerbegriff, sog. atypische Arbeits-verhältnisse, Kündigungsschutz, Arbeitszeitrecht, Betriebsübergang) und Kollektivarbeitsrechts (insbes. Mitbestimmung und Tarifvertragsrecht) untersucht. Aufbauend auf einer Darstellung der Grundzüge des niederländischen Arbeitsrechts wird insbesondere auf das vor einigen Jahren in Kraft getretene Gesetz über Flexibilität und Sicherheit näher eingegangen. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor sodann »Bausteine« einer »Flexicurity«. Diese »Bausteine« können, so lautet die zentrale These der Arbeit, auch Anstöße für eine Flexibilisierung des deutschen Arbeitsrechts liefern. Das Werk wendet sich an Arbeitsrechtlicher aus Wissenschaft und Praxis, aber auch an politisch Verantwortliche. Der Autor ist Privatdozent an der FernUniversität Hagen und durch zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen, ausländischen und europäischen Arbeitsrecht hervorgetreten.

      Modell Holland - Flexibilität und Sicherheit im Arbeitsrecht der Niederlande
    • Die Friedenspflicht ist eine zentrale Verpflichtung im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Sie hat Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die an den Tarifvertrag gebunden sind. Diese Untersuchung beleuchtet die Begründung und den Inhalt dieser Wirkungen, insbesondere die Herausforderungen bei der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags zwischen einem verbandsangehörigen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Angesichts der kritischen Bewertung von Verbandstarifverträgen gewinnt der Firmentarifvertrag zunehmend an wissenschaftlichem und praktischem Interesse. Ziel der Untersuchung ist es, die Drittwirkungen der Friedenspflicht zu bestimmen und klare Aussagen über die tarifvertraglichen Grenzen der Erkämpfbarkeit von Firmen- und Verbandstarifverträgen zu treffen. Ein zentraler Punkt ist die rechtliche Grundlage der Friedenspflicht, insbesondere wenn entsprechende Vereinbarungen fehlen. Es wird aufgezeigt, dass die Friedenspflicht auf einer Wertung des objektiven Rechts basiert. Daraus ergibt sich eine genauere Bestimmung der Reichweite der Friedenspflicht für Verbandsmitglieder. Hinsichtlich der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass die Arbeitskampffreiheit der Gewerkschaft durch den Tarifvertrag eingeschränkt ist.

      Drittwirkungen der Friedenspflicht
    • Die sog. Tarifkonkurrenz, das Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge in einem Arbeitsverhältnis, zählt zu den dogmatisch schwierigsten Fragen des Tarifrechts. Zugleich nimmt die praktische Bedeutung der Frage angesichts neuer Unternehmens- und Betriebsstrukturen beständig zu. Dasselbe gilt für die sog. Tarifpluralität, das Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge im Betrieb. Der Verfasser setzt sich zunächst mit den bisherigen Lösungen des Problems der Tarifkonkurrenz und insbesondere mit dem vom BAG vertretenen sog. Spezialitätsgrundsatz kritisch auseinander und entwickelt einen überzeugenden Lösungsansatz. Im Vordergrund des 2. Teils steht der sog. Grundsatz der Tarifeinheit, mit dem das BAG das Problem der Tarifpluralität zu bewältigen versucht. Dieser Grundsatz wird ebenfalls kritisch beleuchtet und nach einer eingehenden Untersuchung verworfen. Die Arbeit wendet sich insbesondere auch an Praktiker, die – etwa im Zuge beratender Tätigkeit bei Unternehmensumstrukturierungen – mit den behandelten Fragen befaßt sind. Der Autor ist Referent an einem arbeitsrechtlichen Institut und als Autor zahlreicher Beiträge zum Arbeitsrecht hervorgetreten.

      Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität
    • Nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB werden Rechte und Pflichten, die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags geregelt sind, Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und einem Erwerber des Betriebes bzw. Unternehmens, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt war. Die Untersuchung gibt Antwort auf alle relevanten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen: • Handelt es sich dabei um die Anordnung einer individualrechtlichen oder einer kollektivrechtlichen Fortgeltung? • In welchem Umfang tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem Tarifvertrag ein? • Wann schließen Rechtsnormen eines Tarifvertrags beim Erwerber die Fortgeltung nach § 613 aus? • Unter welchen Voraussetzungen besteht oder entsteht Raum für vom Tarifvertrag abweichende Regelungen und wie gestaltet sich das Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen? • Welche Bedeutung hat die gesetzliche Regelung für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die keiner Gewerkschaft angehören? Die Arbeit wendet sich gleichermaßen an Wissenschaftler und Praktiker des Arbeitsrechts. Der Verfasser ist wissenschaftlicher Referent an einem arbeitsrechtlichen Institut und als Autor zahlreicher Beiträge zum Arbeitsrecht hervorgetreten.

      Tarifvertrag und Betriebsübergang