Über den Beitrag der Evolutionstheorie zur Kriminologie
504 Seiten
18 Lesestunden
Die Verbindung zwischen Evolutionsbiologie und Kriminologie wird in diesem Buch eingehend untersucht. Der Autor beleuchtet, wie evolutionäre Erkenntnisse dazu beitragen können, kriminologisch relevante Fragen zu beantworten, und thematisiert gleichzeitig die problematischen Assoziationen der Evolutionsbiologie mit Eugenik und Rassismus. Durch die Überbrückung der Kluft zwischen sozialwissenschaftlicher Kriminologie und Biowissenschaften wird ein neuer Ansatz zur Analyse von Verbrechen und deren Ursachen eröffnet, der sowohl wissenschaftliche als auch ethische Dimensionen berücksichtigt.
Umsetzungshilfen der Reihe "Ausbildung gestalten" unterstützen Ausbilderinnen und Ausbilder, Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer, Prüferinnen und Prüfer sowie Auszubildende bei einer effizienten und praxisorientierten Planung und Durchführung der Berufsausbildung und der Prüfungen. Die Reihe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben. Die Inhalte werden gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Ausbildungspraxis erarbeitet.
Der Autor untersucht einen bislang wenig beachteten Aspekt der strafrechtlichen Wiedergutmachung: die Wiedergutmachung gegenüber der Allgemeinheit. In den letzten Jahren lag der Fokus sowohl in theoretischen als auch praktischen Diskussionen über strafrechtliche Restitution stark auf der Wiedergutmachung für Individuen. Dennoch besteht die Notwendigkeit, die Wiedergutmachung für die Allgemeinheit in Fällen zu berücksichtigen, in denen ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht möglich ist. Ziel der Untersuchung ist es, einen klaren Begriff der „Symbolischen Wiedergutmachung“ zu definieren und deren theoretische sowie praktische Anwendungsmöglichkeiten zu beleuchten. Im Mittelpunkt stehen strafrechtstheoretische Überlegungen zu den spezifischen strafrechtlichen Folgen einer Straftat und wie diese durch Leistungen des Täters ausgeglichen werden können. Symbolische Wiedergutmachung wird als „Ausgleich der immateriellen Gemeinschaftsschäden der Straftat durch eine freiwillige Leistung“ definiert. Diese immateriellen Schäden treten nicht nur bei der Beeinträchtigung immaterieller Universalrechtsgüter auf, sondern auch in Form überindividueller Störungen bei Straftaten gegen individuelle Opfer. Der Autor zeigt, dass der Ausgleich dieser Störungen häufig durch Wiedergutmachungsleistungen an das Opfer erreicht werden kann, während zusätzliche Leistungen an die Allgemeinheit oft nicht notwendig sind. Bei der Wiedergutmachung immaterieller Univers
Rooibos (Aspalathus linearis) ist ein Strauch aus den Zederbergen in Südafrika, dessen Blätter zur Teeproduktion verwendet werden. Rooibostee gilt als Nationalgetränk und erfreut sich auch in Deutschland wachsender Beliebtheit. Kräuter- und Früchtetees werden oft als gesundheitsfördernd angesehen, wobei die positiven Effekte meist auf Flavonoide zurückgeführt werden, die in diesen Getränken dominieren. Diese Arbeit zielt darauf ab, die unvollständigen Daten zu den Flavonoiden im fermentierten und unfermentierten Rooibos zu vervollständigen. Um die gesundheitlichen Wirkungen in vivo zu bewerten, wird die Bioverfügbarkeit und der Metabolismus der Flavonoide des unfermentierten Rooibos in einer Humanstudie im Cross-over-Design untersucht. Dabei werden der Teeaufguss und eine aktive Fraktion, isoliert durch chromatographische Techniken, mit einem Placebo verglichen. Urin- und Plasmaproben der Teilnehmer werden massenspektrometrisch analysiert, um Flavonoide und deren Metabolite zu quantifizieren. Das antioxidative Potenzial wird mittels ORAC-Assay bestimmt. Die identifizierten Hauptmetabolite werden synthetisiert und auf ihr antioxidatives Potenzial untersucht. Zusätzlich wird die Lagerstabilität von Rooibosflavonoiden in Fertiggetränken betrachtet, da Teeextrakte zunehmend in solchen Produkten verwendet werden. Eine zweite Humanstudie vergleicht frische und gelagerte Getränke mit einem Kontrollgetränk ohne Rooibosextrakt. Die Erg