Fragen zur Beendigung des Arbeitsvertrages stehen im Zentrum des Arbeitsrechts. Ungeachtet einer Vielzahl von Problemstellungen, den detaillierten gesetzlichen Bestimmungen und einer nicht überschaubaren Zahl von einschlägigen Gerichtsentscheidungen sind viele Fragen im geltenden Recht ungelöst und besteht ein Bedürfnis nach Adaption des geltenden Rechts. Mit Beiträgen von: Dr. Florian Burger (Institut für Arbeitsrecht der Universität Innsbruck), a. o. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brodil (Institut für Arbeitsrecht, Universität Wien), Univ.-Prof. Dr. Klaus Firlei (Institut für Arbeitsrecht, Universität Salzburg)Herausgeber: a. o. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch (Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Linz)
Florian G. Burger Bücher




Pressestimmen zu den Vorauflagen: [ … ] Das vorliegende Werk ist aufgrund seiner Übersichtlichkeit nicht nur für Studierende geeignet, sondern auch für Praktiker, die, gerade wenn sie nicht täglich mit dem Sozialrecht zu tun haben, damit einfache Fragen rasch lösen können. Jakob Hütthaler, AnwBl, 2013 / 07-08 [ … ] Klar und verständlich formuliert und mit zahlreichen illustrativen Entscheidungen der Höchstgerichte versehen, werden auch die Hintergründe skizziert, die zur jeweiligen Regelung geführt haben. Graphisch hervorgehobene Beispiele und Hinweise auf Entscheidungen erleichtern das Verständnis wesentlich. Ein exzellentes Kurzlehrbuch, das einen guten und raschen Überblick über die Materie ermöglicht. Jus-extra, 2013 / 332
Die „Leistung“ ist für die Anwendung des UStG ein zentrales Element, da der Großteil aller steuerbaren Umsätze auf Leistungen beruht. Dieses aktuelle Werk verbindet die theoretisch-methodische Begriffsdefinition mit praktischer Relevanz. Schwerpunkte: * Definition des Leistungsbegriffes und Untersuchung einzelner Merkmale * Beleuchtung zahlreicher Einzelfälle wie Bankkonten, Bürgschaft, Schadenersatz, Subventionen * Abgrenzung der Begriffe „Lieferung“ und „sonstige Leistung“ * Untersuchung ausgewählter Fragen wie Eigentumsvorbehalt, Kommission, Leasing, Pfand, Sicherungsübereignung, Software etc.