Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

Hubert Blank

    Miete
    Mietwohnungen verwalten
    Mietrecht von A - Z
    Das Mietrecht in der aktuellen Rechtsprechung
    Mietrecht von A-Z
    Mietrecht von A-Z. Für Mieter und Vermieter, Verwalter, Makler und Juristen. Mehr als 400 Stichwörter zum aktuellen Recht
    • Mietrecht von A - Z

      Mehr als 450 Stichwörter zum aktuellen Recht

      Mieter und Vermieter von Wohn- und Geschäftsräumen stehen einander besonders häufig vor Gericht gegenüber. Ob es um Vertragsgestaltung geht oder um die Erfüllung oder Abwicklung von Mietverhältnissen – dieses Lexikon erschließt das geltende Recht und gibt Antwort auf die typischen Fragen der Praxis. Verarbeitet ist insbesondere der aktuelle Stand der umfangreichen Rechtsprechung. Das Buch gibt Rat z. B. unter den Stichwörtern: Abstands- und Ablösevereinbarungen, Bauliche Veränderungen, Betriebskosten, Eigenbedarf, Ersatzmieter, Gewerbliche Nutzung, Hausordnung, Heizung, Instandhaltung und Instandsetzung, Kaution, Kostenmiete, Kündigung und Kündigungsschutz, Lärm, Makler, Mieterhöhung, Modernisierung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Wohngeld, Zeitmietvertrag, Zwischenvermietung. Zur 19. Auflage: Die Neuauflage befindet sich auf dem Stand von Juli 2015. Neue Rechtsprechung und das Mietrechtsnovellierungsgesetz von 2015 sind umfassend berücksichtigt, insbesondere die gesetzlichen Änderungen zur erleichterten Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Auch die Neuregelungen zur sog. „Mietpreisbremse“ und Maklerkosten sind Gegenstand der Ausführungen.

      Mietrecht von A - Z
    • Beck-Basistitel Der führende Handkommentar zum Mietrecht Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für juristische Laien gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, zuletzt durch die vieldiskutierte große MietRNovelle zu Energieeinsparung und Räumungstiteln. Vorteile auf einen Blick - komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR - ausführliche Kommentierung der neuen §§ 555a-555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschl. Duldung, Ausschlussfristen und Sonderkündigungsrecht des Mieters sowie Mieterhöhungen nach Modernisierung Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Verbands- und Wirtschaftsjuristen und die Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer, Makler etc.

      Miete
    • Neues Mietrecht

      • 252 Seiten
      • 9 Lesestunden

      Das Mietrechtsreformgesetz vom 19.6.2001 stellt den Abschluss jahrzehntelanger Reformbemühungen dar. Die ursprünglichen Pläne eines Mietgesetzbuchs konnten nicht verwirklicht werden; stattdessen wurden die Vorschriften des BGB neu geordnet und das Miethöheregelungsgesetz integriert. Die materiellrechtlichen Änderungen sind vielfältig: Die Wohnraummiete wurde zum Ausgangspunkt der Neuregelung erklärt. Neu eingeführt wurden der „qualifizierte Mietspiegel“ und die „Mietdatenbank“ zur Mieterhöhung; die Kappungsgrenze wurde von 30% auf 20% gesenkt, und die Klagefrist auf drei Monate verlängert. Das Recht der Wohnraummodernisierung sowie die Regelungen zu Staffelmieten und Indexmieten wurden überarbeitet. Das Betriebskostenrecht erhielt durch Ausschlussfristen eine Straffung. Die Kündigungsfrist beträgt für Mieter drei Monate und für Vermieter gestaffelt bis zu neun Monate. Durch Änderungen des EGBGB wurden Übergangsvorschriften erlassen, die klären, welches Recht bei bestehenden Mietverhältnissen gilt. Viele Verfahren müssen noch nach altem Recht durchgeführt werden, insbesondere wenn die Ereignisse vor dem 1.9.2001 stattfanden. Der Kommentar „Neues Mietrecht“ ergänzt das Werk „Miete“ und behandelt alle Fragen nach dem neuen Recht. Die Autoren, erfahrene Mietrichter, sind auch Mitautoren des Großkommentars von Schmidt-Futterer und haben den Kommentar „Miete“ verfasst, der zu den aktuellsten Mietrechtskommentaren zählt.

      Neues Mietrecht