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Bookbot

Markus Junker

    Heuristisches Lernen von Regeln für die Textkategorisierung
    Time-Management für Anwälte
    Anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
    • 2009

      Zeit ist ein kostbares, weil nicht vermehrbares Gut. Dies gilt vor allem für den Anwalt, der unter ständigem Arbeits- und Fristendruck eine enorme Bandbreite von Aufgaben bewältigen muß. Nur ein Anwalt, der seine Arbeitsabläufe optimiert, kann seine Mandanten durch eine effektive Bearbeitung ihrer Aufträge langfristig zufriedenstellen. Gerade für den Anwalt selbst zahlt sich eine systematische Arbeitsweise aus. Diese Neuerscheinung soll Rechtsanwälten helfen, die knappe Ressource Zeit bei ihrer täglichen Arbeit voll auszuschöpfen. Der Autor, selbst ein erfahrener Anwalt, gibt dazu praktische Tips und Hinweise, von der Bearbei-tung der Tagespost über die Terminplanung bis zur Abfassung von Schriftsätzen. Zahlreiche Abbildungen veranschaulichen die Darstellung. - Grundideen und Struktur des Zeitmanagements (Modelle, Grundregeln, Zielbestimmung, Planung, Delegation) - Nützliche Arbeitstechniken (z. B. schnelles Lesen, Telefonieren, PC- und Organizer-Einsatz) - Zeitfallen (z. B. Abwehr von Störungen, überflüssigen Informationen etc.) - Der Sprung ins Zeitmanagement (Planung der Arbeitswoche, der einzelnen Wochentage) - Zeiterfassung (z. B. Organisation, Leistungsplanung und -bilanz) - Erstellung von Checklisten (für Verträge, Schriftsätze, Gutachten, Briefe an Mandanten) - Projektmanagement Für alle Rechtsanwälte, Anwaltsnotare, Unternehmensjuristen, aber auch für Referendare und Studenten

      Time-Management für Anwälte
    • 2002

      Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet stellt die Rechteinhaber vor große Probleme: Welches Recht ist anwendbar? Die Gerichte welchen Staates sind zuständig? Der Verfasser untersucht verschiedene Lösungswege und unterbreitet einen für Wissenschaft und Praxis tauglichen Lösungsvorschlag aus Ansätzen des Informationsrechts und der Rechtsinformatik. Die Frage nach dem anwendbaren Recht beantwortet das nationale Internationale Privatrecht. Über die Frage nach dem anwendbaren Internationalen Privatrecht entscheidet das angerufene Gericht, sofern es international zuständig ist, sei es nach den Regeln des nationalen oder des europäischen Zivilverfahrensrechts. Das Problem im Internet: Deutsches Urheberrecht ist anwendbar, soweit eine Datei in Deutschland bestimmungsgemäß abrufbar ist oder verbreitet wird. Gleiches gilt für die Zuständigkeit deutscher Gerichte

      Anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet