Internationale Rechtshilfe in Strafsachen ohne diplomatischen Geschäftsweg
Eine Analyse aus Sicht der drei zentralen Verfahrensbeteiligten
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen erfolgt meist auf Basis zwischenstaatlicher Verträge, wobei außerhalb dieser Bindungen kein Staat zur Rechtshilfe verpflichtet ist. Neben der vertraglich geregelten gibt es auch vertragslose Rechtshilfe, einschließlich der Zusammenarbeit ohne diplomatischen Geschäftsweg. Fehlt dieser, kann ein rechtliches Vakuum entstehen, das diplomatisch nicht anerkannten Staaten ermöglicht, zu Fluchtoasen für Straftäter zu werden. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob nationale Strafverfolgungsbehörden in bestimmten Situationen Rechtshilfe anstreben oder davon absehen können. Die Pflicht zur Wahrheitsforschung verpflichtet die Behörden, auch bei Straftaten mit Bezug zu Staaten ohne diplomatischen Geschäftsweg, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um relevante Informationen zu erhalten. Es wird untersucht, wie das Legalitätsprinzip bei der Aufklärung von Straftaten, die mit einem nicht anerkannten Staat verbunden sind, wirkt. Zudem wird erörtert, ob ein Staat die Auslieferung eines Straftäters aus einem solchen Land erzwingen kann und ob eine Auslieferung an diesen Staat zulässig ist. Das Buch verwendet Taiwan als Beispiel, dessen völkerrechtliche Situation im Kontext des chinesischen Anspruchs und des Ein-China-Prinzips noch unklar ist.