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Bookbot

Peter Wedde

    Hinweisgeberschutzgesetz
    Telearbeit und Arbeitsrecht
    Telearbeit
    Beschäftigtendatenschutz
    BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
    EU-DSGVO und BDSG, Kompaktkommentar
    • EU-DSGVO und BDSG, Kompaktkommentar

      EU-Datenschutz-Grundverordnung - Neues Bundesdatenschutzgesetz - Weitere datenschutzrechtliche Vorschriften. Schwerpunkt Beschäftigtendatenschutz

      • 1469 Seiten
      • 52 Lesestunden

      Die komplexen Vorschriften der EU-DSGVO und des BDSG stellen für Betriebs- und Personalräte sowie Verbraucherschützer eine Herausforderung dar. Der Kompaktkommentar bietet eine umfassende Darstellung des neuen Datenschutzrechts und erleichtert das Verständnis und die Anwendung der Regelungen. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Auswirkungen im betrieblichen Bereich, kollektivrechtlichen Regelungen und der aktuellen Rechtsprechung. Die Autoren, Experten auf ihrem Gebiet, beleuchten auch andere relevante Gesetze und deren Bedeutung für den Beschäftigtendatenschutz.

      EU-DSGVO und BDSG, Kompaktkommentar
    • Das Buch bietet umfassende Informationen zur Mitbestimmung im Kontext der Digitalisierung und neuen gesetzlichen Regelungen. Es behandelt aktuelle Themen wie die Betriebsrätevergütung, KI, und Online-Betriebsratssitzungen. Die Autoren bieten fundierte Lösungen und aktualisieren die Inhalte jährlich, um den neuesten Entwicklungen gerecht zu werden.

      BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
    • In der modernen Arbeitswelt hält die Telearbeit mit ihren Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunehmend Einzug. Gleichzeitig ergeben sich aber auch neue Problemstellungen im Arbeitsrecht, im Bereich der Sozialversicherung und im Steuerrecht. Der EFAS-Band stellt mögliche tatsächliche Formen der Telearbeit dar und erläutert ihre rechtlichen Auswirkungen. Eingehend wird beschrieben, ob, und wenn ja, in welcher Form die Grundsätze des traditionellen Arbeitsrechts anwendbar sind. Wie übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus? Wie weit reicht der Unfallversicherungsschutz am Arbeitsplatz? Wo sind die Grenzen der Arbeitnehmerüberwachung mittels Internet? - Diese und andere zentrale Fragen im Zusammenhang mit Telearbeit werden systematisch erörtert und fundiert beantwortet. Für Betriebe und Unternehmen, Rechtsanwälte, Gerichte.

      Telearbeit
    • Komplex, aber hilfreich! Das neue Gesetz schützt Whistleblower vor Repressalien Vorteile auf einen Blick: Bietet schnelle Orientierung Sorgt für Klarheit in schwierigen Fällen Erklärt das Zusammenspiel von Hinweisgeberschutz und Datenschutz Zeigt die Mitbestimmungsrechte von Darum geht es: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf illegale Missstände hinweisen. Es geht vor allem um Verstöße gegen Strafvorschriften oder bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten. Darunter fallen auch Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln. Hinweisgeber müssen vor Repressalien durch den Arbeitgeber oder Dritte geschützt werden. Einschüchterung, Mobbing, Abmahnung, Kündigung - jegliche Druckmittel oder Sanktionen in Folge eines Hinweises sind verboten und können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen. Die Umsetzung des Gesetzes in den Betrieben und Dienststellen ist komplex. Das Verhältnis zwischen Hinweisgeberschutz und Datenschutz spielt eine zentrale Rolle. Betriebsräte und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Ihnen gibt der Kommentar schnelle Orientierung und praktische Hinweise. Aber auch für deren Berater, für Personalverantwortliche, Rechtsanwälte und Richter bietet er mit übersichtlicher Darstellung einen guten Einstieg in das Thema. Der Autor: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences a. D., wissenschaftlicher Leiter der Beratungsfirma d+a consulting GbR in Wiesbaden und wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main

      Hinweisgeberschutzgesetz
    • Datenschutz wird immer wichtiger – vor allem am Arbeitsplatz. Die moderne Technik bietet ungeahnte Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung. Cloud-Computing, KI und soziale Netzwerke bergen vielfältige datenschutzrechtliche Risiken. Der effektive Schutz von Mitarbeiterdaten ist eine wichtige Aufgabe für den Betriebs- und Personalrat. Das Handbuch stellt alles Wissenswerte zum Datenschutzrecht für die Interessenvertretung in verständlicher Form dar. Kern der Neuauflage sind die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Dazu zählt auch der neue § 79a BetrVG, der die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit dem Arbeitgeber zuweist. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind bis Ende 2021 berücksichtigt. Die Schwerpunkte im Einzelnen: • Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsrats § 79a BetrVG • Verhältnis Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat • Corona und Datenschutz: Impfpflicht und Schutz der Gesundheitsdaten • Virtuelle Betriebsrats- und Personalratssitzungen und Beschlussfassungen • Mitbestimmung beim Einsatz von KI • Anspruch auf Sachverständige beim Einsatz von KI • Datenschutz und IT im neuen BPersVG • Aktuelle Rechtsprechung zu EU-DSGVO und BDSG Hinweis: Das »Handbuch Datenschutz und Mitbestimmung« ist Bestandteil des Online-Produkts »Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung« aus dem Bund-Verlag. Der Herausgeber und Autor: Dr. jur. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein Die Autorinnen und Autoren: Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg Isabel Eder, Juristin und Abteilungsleiterin für betriebliche Mitbestimmung bei der IG BCE, Hannover Nadja Häfner-Beil, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Bamberg Dr. Heinz-Peter Höller, Professor im Fachbereich Informatik an der Fachhochschule Schmalkalden Daniel Joos, Jurist und Referent für Beschäftigtendatenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Silvia Mittländer / Regina Steiner, Fachanwältinnen für Arbeitsrecht in der kanzlei steiner mittländer fischer, Frankfurt Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Nürnberg

      Handbuch Datenschutz und Mitbestimmung
    • Das EU-Parlament hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Damit gilt ab Frühjahr 2018 für ganz Europa ein neues Datenschutzrecht und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gehört der Vergangenheit an. Aber was bedeutet das für den Datenschutz? Wie sieht der Arbeitnehmerdatenschutz genau aus? Dürfen die Mitgliedsstaaten strengere nationale Regeln erlassen? Wie steht es um das Recht auf Vergessenwerden? Auf alle diese Fragen gibt es hier erste Antworten. Der Kurzkommentar enthält eine Synopse der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und des bisher geltenden BDSG. Eine einführende Erläuterung vom Datenschutzexperten Peter Wedde erläutert das neue Recht und nimmt vor allem den Arbeitnehmerdatenschutz in den Fokus. Außerdem umfasst der Kommentar die hilfreichen Erwägungsgründe der EU-DSGVO, die den Umgang mit den neuen Rechtsvorschriften erleichtern. Der Autor: Prof. Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein

      EU-Datenschutz-Grundverordnung
    • Die Broschüre betrachtet die ersten wichtigen Schritte eines neu gewählten Betriebsrats, seine Konstituierung. Die Ausführungen helfen insbesondere dem erstmals gewählten Betriebsrat, in der konstituierenden Sitzung keine grundlegenden Fehler zu machen. Darüber hinaus wird allen Betriebsräten unabhängig ein klarer Fahrplan für die ersten Tage des neuen Gremiums zur Verfügung gestellt. Die zahlreichen Beispiele erleichtern das Verständnis der zu beachtenden Gesetzesvorgaben.

      Konstituierung des Betriebsrats