Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

Jörg Hohmann

    Ratgeber zur (Muster)-Berufsordnung der deutschen Ärztinnen und Ärzte
    Der Gemeinschaftspraxisvertrag für Ärzte
    Erhalt der Therapiefreiheit ohne Angst vor Arzneimittelregressen
    Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) - die Verträge
    Arzt und Sanitätshaus
    Gründung einer Privatklinik
    • Die zunehmende Zahl von Privatkliniken resultiert vor allem aus der rechtlichen Umgestaltung ehemals öffentlicher Kliniken. Von den etwa 2.250 öffentlichen Kliniken im Jahr 2000 wird geschätzt, dass bis 2008 rund 600 Kliniken aus betriebswirtschaftlichen Gründen schließen und die verbleibenden 1.650 Kliniken zur Hälfte in private Trägerschaft übergehen. Privatkliniken bieten die Möglichkeit, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen, und es entstehen zahlreiche kleine Kliniken mit weniger als 50 Betten, insbesondere im Bereich kosmetischer Operationen. Diese Entwicklung wird auch durch erweiterte Verdienstmöglichkeiten für Ärzte begünstigt. Das Werk behandelt die Gründung einer Privatklinik und enthält Musterverträge für die Anmietung externer Klinikräume sowie die notwendigen Verträge mit Vertragsärzten und Angestellten. Es werden Musterdienstverträge für den ärztlichen Leiter und angestellte Ärzte sowie Musterarbeitsverträge für Angestellte und Abrufarbeitsverträge vorgestellt. Ein weiterer Abschnitt widmet sich den Verträgen mit Patienten und dem Liquidationsrecht der Privatklinik. Neben umfassenden Erläuterungen werden Musterübernachtungsverträge und Musterbehandlungsverträge mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen präsentiert und kommentiert.

      Gründung einer Privatklinik
    • Der Inhalt: Ärzte dürfen seit 2003 Hilfsmittel direkt aus der Praxis abgeben. Sinnvoller allerdings ist die gezielte Zusammenarbeit im Sinne einer Kooperation mit Sanitätshäusern, um sowohl die Patientenversorgung qualitativ zu verbessern als auch gemeinsam zwischen Arzt und Sanitätshaus finanziell daran zu partizipieren. Die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte lassen diesen Gestaltungsspielraum zu, vorausgesetzt, dass sich beide Partner mit der Materie auskennen. Der Leitfaden erläutert die Vorteile einer gezielten Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Sanitätshäusern, erörtert die rechtlichen und insbesondere steuerlichen Hürden und zeigt Lösungen hierzu auf, die der Leser direkt mit den beigefügten Vertragsmustern umsetzen kann. Das Buch beinhaltet folgende Verträge: - Muster Antrag zum Abschluss eines Versorgungsvertrages - Muster GbR-Vertrag - Muster Beratervertrag - Mustervertrag Errichtung einer stillen Gesellschaft - Muster Mietvertrag - Muster Abruf-Arbeitsvertrag

      Arzt und Sanitätshaus
    • Das Medizinische Versorgungszentrum ist eine der wesentlichen Neuerungen der Gesundheitsreform. Das Buch beinhaltet alle wichtigen Verträge und Erläuterungen für das MVZ. Es berücksichtigt bereits die berufsrechtlichen Änderungen des Deutschen Ärztetages 2004. Die Übersichtlichkeit des Textes mit den Verweisen auf den Erläuterungsteil ermöglichen ein gezieltes Nachschlagen zu speziellen Problemen. Der Inhalt: - Der Gesellschaftervertrag als GmbH als BGB-Gesellschaft - Der Geschäftsführervertrag - Vertrag für den angestellten Arzt Die Verträge sind umfangreich durch Erläuterungen kommentiert.

      Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) - die Verträge
    • Mustervertrag mit umfangreichen rechtlichen und steuerlichen Erläuterungen Mustervertrag nach neuem Schuldrecht mit Schiedsgerichtsvereinbarung, Mustergesellschafterbeschluß, einfach verständlicher Kommentierung zu rechtlichen und steuerlichen Fallen, Abgrenzung zur Praxisgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft u.ä. Dieses Werk ist für die Gründung einer Gemeinschaftspaxis insbesondere im Rahmen der Abgrenzung von anderen Alternativen ein wertvoller Begleiter. Auch der Einstieg eines Arztes in eine bestehende Praxis im Rahmen einer Kapitalbeteiligung wird aus steuerlichen Gründen über die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft abgewickelt. Der Einstieg des Junior-Arztes (ohne Kapitalbeteiligung) ist in Teil 2 (Frankfurter Musterverträge Band 2) abgehandelt.

      Der Gemeinschaftspraxisvertrag für Ärzte