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Toxoplasmosescreening in der Schwangerschaft
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Die gegenwärtig gültigen Mutterschaftsrichtlinien sehen eine serologische Untersuchung auf Toxoplasma-Antikörper nur bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmoseerkrankung vor. Demgegenüber empfiehlt eine Kommission des BGR ein Screening aller Schwangeren, um im Falle einer frischen Infektion die Folgen für das Ungeborene so gering wie möglich zu halten. Der Forderung nach einem allgemeinen Toxoplasmosescreening können die Autoren durch eigene Untersuchungen Nachdruck verleihen. In einer Studie, die 4 355 Schwangere aus der Stadt Greifswald und deren ländlicher Umgebung erfasst, wurde eine Durchseuchung mit Toxoplasma gondii von 72,8 % ermittelt. Offensichtlich ist sie auch in anderen Regionen Deutschlands höher als bisher angenommen.
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1993
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