Rudolf von Gneist
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Heute wird der Berliner Jurist Rudolf von Gneist im Zusammenhang mit den Begriffen „Selbstverwaltung“ und „Rechtsstaat“ sowie mit der preußischen Verwaltungsreform von 1872-1875 erwähnt. Dagegen wird sein rastloses Wirken als Hochschullehrer, Rechtshistoriker und Parlamentarier kaum gewürdigt. Der Glauben an ein politisches Mandat der Wissenschaft inspirierte Gneists große Geschichte des englischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts und seine zahlreichen Schriften zu tagespolitischen Themen. Als Forschungsansatz diente ihm Lorenz Steins Theorie vom Konflikt zwischen Staat und Gesellschaft. Die Verwaltungswillkür der „Neuen Ära“ und des Verfassungskonflikts zeigten Gneist, wie leicht im konstitutionellen Preußen das öffentliche Recht umgangen werden konnte. Daraufhin trat er für lokale Selbstverwaltung ein, wodurch Preußen ein Rechtsstaat werden sollte. Sein Beitrag zur preußischen Verwaltungsreform der siebziger Jahre ist aber meist überbewertet worden. Gneists Schriften und politisches Wirken waren von obrigkeitlichem etatistischem Denken bestimmt. Seine Karriere bietet ein hervorragendes Beispiel der Selbstbeschränkung des Liberalismus in der Bismarckzeit. Für die Arbeit konnten zum ersten Mal der Gneist-Nachlaß sowie Akten der preußischen Innen- und Kultusministerien und des Staatsministeriums ausgewertet werden.