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Der Steueranspruch entsteht kraft Gesetzes, nicht aber durch Handlungen des Steuerpflichtigen. In scheinbarem Widerspruch dazu steht die Vielzahl unterschiedlicher Wahlrechte, denen das Steuerrecht ausgesetzt ist. Ihren Einfluss auf die Entstehung des Steueranspruchs erklaren weder die AO noch die jeweiligen Einzelsteuergesetze, obwohl diese Frage in mehrfacher Hinsicht bedeutsam ist: beispielsweise fur die Gesamtrechtsnachfolge, den Beginn der Festsetzungsfrist oder die Aufrechnung. Ausgehend von der historischen Entwicklung des 38 AO zeigt die Studie auf, dass in tatsachlicher Hinsicht jede Ausubung eines Wahlrechts den Steueranspruch konstitutiv verandert. Der Entstehungszeitpunkt des Steueranspruchs bleibt davon aber unberuhrt. Die Untersuchung geht zudem den Verfahrensrechtlichen Aspekten der Ausubung von Wahlrechten nach und bietet eine Zusammenstellung steuerschuldrechtlicher Wahlrechte."
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Der Einfluss von Wahlrechten auf die Entstehung des Steueranspruchs, Rüdiger Gluth
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- 1997
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