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Recht, Staat und Verwaltung im klassischen Indien

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Trotz seiner Beschränkung auf Recht, Staat und Verwaltung spiegelt der Band etwas von der Vielfalt der gegenwärtigen Forschung zur älteren indischen Geschichte wider. Dem hinduistischen Indien fehlt ja die indigene Historiographie. Das Gerüst aus Fakten und Ideen hat man aus disparaten Quellen zusammenzusetzen - und für lange Perioden, für ganze Regionen fehlen auch die. Man ist auf beiläufige Erwähnungen, auf Rituale, Sprachgeschichte, Dialektgeographie angewiesen. Deutlich später setzt der breite Strom der mit grossem Prestige ausgestatteten Rechts- oder Moralliteratur ein, der - wiederum beiläufig - ein in seinen Grundzügen kohärentes Bild vom Königtum, von Recht und Staat vermittelt. Dessen Realität ist jedoch immer wieder in Zweifel gezogen worden - nicht zuletzt durch die Texte selbst. Obwohl sie sich normierend geben, reden sie gelegentlich der Pluralität, den Lokaltraditionen das Wort. Die seit dem Mittelalter reichlicher fließenden inschriftlichen Quellen zeigen dann auch regional unterschiedliche Systeme - kaum verwunderlich angesichts der Ausdehnung und kulturellen Vielfalt des Subkontinents. Dazu kommen Partikularrechte einzelner religiöser Gruppen, únd die Akkulturation durch den sich ausbreitenden Hinduismus in mannigfachen Mischformen. All das dokumentiert den mühseligen Prozeß der Auseinandersetzung zwischen „Lokalbrauch“ und der Begrifflichkeit der Orthodoxie.

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1997

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