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Studien zur Rechtsgeschichte
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Ulrich von Lübtow (1900-1995) wurde 1948 an die Freie Universität Berlin berufen, an der er u. a. Römisches Recht lehrte. Siehe ders., Beiträge zur Geschichte des römischen Rechts, 4 Bde., ISBN 3-87718-953ff.). Aus dem Inhalt: Die Bereicherungshaftung im klassischen römischen Recht - Der Arzt im römischen Recht - Das altrömische ius - Zum Delikt der iniuria - Perduellio - Die Freiheit, dargestellt am Beispiel vom Aufstieg und Niedergang Roms.
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