Die Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen bei Betriebsübergang und Umwandlung
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In keinem anderen Bereich sind so viele Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht worden wie im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang. Die Teile des § 613 a BGB, die sich mit der Weitergeltung eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung in dem übergangenen Betrieb befassen, werfen insgesamt mehr Fragen auf als sie beantworten. Seit dem Erscheinen der ersten Auflage sind eine Vielzahl von Abhandlungen und Schriften erschienen, die einerseits zwar zur Problemlösung führten, zum anderen aber auch neue Probleme aufdeckten. Durch die Aktualisierung der Stellungnahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat sich eine Verschiebung in der Gewichtung der einzelnen Abschnitte in dieser Neuauflage ergeben. Hinzugefügt wurde vor allem ein völlig neu konzipierter vierter Teil, der sich mit der Fortwirkung von Gesamtvereinbarungen in Umwandlungsfällen beschäftigt. Dies war notwendig geworden wegen des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts. Die Autoren versuchten, soweit dies möglich zu sein schien, von den wenigen gesicherten Grundsätzen ausgehend Einzelfragen zu beantworten und zur wissenschaftlichen Durchdringung der Materie beizutragen.