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Immanuel Kant, Legitimität und Recht
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Zeitgenössische Beiträge zur Rechtsphilosophie beziehen sich auf die Kantische Rechtslehre meist als die zentrale Referenzgröße. Zotta wendet sich gegen diese einseitig verherrlichende Kantrezeption. Er arbeitet die fundamentalen Schwächen des der Apriorität verpflichteten Rechtssystems Kants heraus und liefert eine ausgiebige Kritik der Forschungsliteratur. Entgegen der in der Kantforschung dominierenden Lesart belegt er den enormen systematischen Stellenwert, den die Geschichtsphilosophie in Kants Rechtstheorie einnimmt.
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2000
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