Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert
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Martin Kirsch analysiert erstmals aus europäischer Perspektive die grundlegenden Verfassungsstrukturen in der Zeit zwischen 1789 und dem Ende des Ersten Weltkriegs. Der für die europäische Rezeptionsgeschichte zentrale französische Fall wird systematisch mit Deutschland, Italien und Belgien verglichen; darüber hinaus fließen auch Ereignisse und Strukturen der Verfassungsgeschichte von vierzehn weiteren europäischen Nationen in den Vergleich mit ein. Im Zeitalter der Nationalstaaten entstanden nicht – wie zu vermuten wäre – jeweils nationale Sonderformen. Mit dem monarchischen Konstitutionalismus bildete sich vielmehr ein übergreifender europäischer Verfassungstyp heraus, der den »Normalfall« der europäischen Verfassungsentwicklung im 19. Jahrhundert verkörperte. Diese Grundthese führt auf der nationalgeschichtlichen, europäischen und theoretisch-begrifflichen Ebene zur Neu- und Umwertung verschiedener historischer Fragestellungen. So zeigt sich, daß die These von einem verfassungsgeschichtlich bedingten Sonderweg Deutschlands relativiert werden muß. Auf europäischer Ebene wird deutlich, daß der Verfassungstyp des monarchischen Konstitutionalismus beinahe alle europäischen Länder erfassen konnte, weil er die besten Antworten auf die im Rahmen der Nationen- und Nationalstaatsbildung auftretenden Fragen und Probleme bot.
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Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert, Martin Kirsch
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1999
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- Titel
- Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Martin Kirsch
- Verlag
- Vandenhoeck und Ruprecht
- Erscheinungsdatum
- 1999
- ISBN10
- 3525354657
- ISBN13
- 9783525354650
- Reihe
- Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte
- Kategorie
- Weltgeschichte
- Beschreibung
- Martin Kirsch analysiert erstmals aus europäischer Perspektive die grundlegenden Verfassungsstrukturen in der Zeit zwischen 1789 und dem Ende des Ersten Weltkriegs. Der für die europäische Rezeptionsgeschichte zentrale französische Fall wird systematisch mit Deutschland, Italien und Belgien verglichen; darüber hinaus fließen auch Ereignisse und Strukturen der Verfassungsgeschichte von vierzehn weiteren europäischen Nationen in den Vergleich mit ein. Im Zeitalter der Nationalstaaten entstanden nicht – wie zu vermuten wäre – jeweils nationale Sonderformen. Mit dem monarchischen Konstitutionalismus bildete sich vielmehr ein übergreifender europäischer Verfassungstyp heraus, der den »Normalfall« der europäischen Verfassungsentwicklung im 19. Jahrhundert verkörperte. Diese Grundthese führt auf der nationalgeschichtlichen, europäischen und theoretisch-begrifflichen Ebene zur Neu- und Umwertung verschiedener historischer Fragestellungen. So zeigt sich, daß die These von einem verfassungsgeschichtlich bedingten Sonderweg Deutschlands relativiert werden muß. Auf europäischer Ebene wird deutlich, daß der Verfassungstyp des monarchischen Konstitutionalismus beinahe alle europäischen Länder erfassen konnte, weil er die besten Antworten auf die im Rahmen der Nationen- und Nationalstaatsbildung auftretenden Fragen und Probleme bot.