Außerstationäre psychiatrische Pflege
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Der Einsatz psychiatrisch qualifizierter Krankenpflege bei psychisch Kranken leistet einen wirksamen Beitrag zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten sowie zur Sicherung einer erfolgreichen ärztlichen Behandlung. Zur übersichtlichen Gliederung der zu erbringenden Leistungen sowie zum Erhalt eines praktikablen Schemas sowohl für die Leistungsverordnung als auch deren Ergebnisüberprüfung wird eine Differenzierung in drei Leistungsbereiche vorgeschlagen. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen in die laufenden Beratungen der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Pflegedienste unter der Beteiligung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Rahmenempfehlungen zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege gem. § 132a SGBV sowie zu den erarbeitenden Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen einfließen.