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In der europäischen Rechtsdiskussion wird die Notwendigkeit einer Angleichung des Zivilrechts betont, insbesondere die Einführung eines gesamteuropäischen Privatrechts. In Spanien prägt die Rechtsspaltung im Zivilrecht weiterhin die Rechtsordnung. Stefanie Hellmich untersucht die Grundlagen des Realkreditsicherungsrechts in der gesamtspanischen Rechtsordnung sowie in Katalonien und Navarra. Sie beschreibt die Voraussetzungen für den Erwerb dinglicher Rechte und die Funktionsweise der bestehenden Erwerbsvorrechte in den verschiedenen Rechtsordnungen, wobei sie besondere Zulässigkeitsprobleme, die Übersicherungsproblematik sowie die insolvenz- und zwangsvollstreckungsrechtliche Behandlung berücksichtigt. Auf europäischer Ebene wurden im Realkreditsicherungsrecht bislang kaum Fortschritte in der Harmonisierung erzielt, obwohl eine materiell-rechtliche Angleichung als notwendig erachtet wird. Viele europäische Staaten modernisieren ihr Insolvenzrecht und haben kürzlich sachenrechtliche Regelungen angepasst, ohne dass diese Änderungen zu einer Angleichung führten. Die Autorin analysiert die Grundlagen und Prinzipien des Realkreditsicherungsrechts in der spanischen Mehrrechtsordnung und prüft deren Berechtigung. Sie untersucht die Funktionsweise der unterschiedlichen Regelungskonzepte und deren Übertragbarkeit auf europäische Harmonisierungsansätze, um sie in einen einheitlichen gesamteuropäischen Kontext zu stellen.
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Kreditsicherungsrechte in der spanischen Mehrrechtsordnung, Stefanie Hellmich
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- 2000
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