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Mit den Ortsnamen des Kreises Böblingen legt Lutz Reichardt seinen zehnten Band in dieser Reihe vor. Damit sind etwa 25 Prozent von Baden-Württemberg bearbeitet. Wie in den Vorgängerbänden geht die streng sprachgeschichtliche Herleitung und Deutung der Namen der im Kreisgebiet gelegenen Orte, Wohnplätze und Wüstungen von einer chronologischen Bestandsaufnahme der überlieferten Ortsnamenformen (mit Quellenbeleg) bis zur heutigen mundartlichen Aussprache aus. Entstanden ist damit ein zuverlässiges Nachschlagewerk über die Ortsnamengeschichte des Kreises, das nicht nur für die Fachwelt ein wertvolles Hilfsmittel darstellt, sondern auch einem breiteren Publikum den Zugang zu einem neuen Verständnis der altvertrauten Ortsnamen eröffnet. Der Autor: Dr. Lutz Reichardt war bis zu seiner Pensionierung Oberbibliotheksrat an der Universitätsbibliothek Stuttgart.
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Ortsnamenbuch des Kreises Böblingen, Lutz Reichardt
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2001
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- Titel
- Ortsnamenbuch des Kreises Böblingen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Lutz Reichardt
- Verlag
- Kohlhammer
- Verlag
- 2001
- ISBN10
- 317017035X
- ISBN13
- 9783170170353
- Kategorie
- Sprachbücher & -lexika
- Beschreibung
- Mit den Ortsnamen des Kreises Böblingen legt Lutz Reichardt seinen zehnten Band in dieser Reihe vor. Damit sind etwa 25 Prozent von Baden-Württemberg bearbeitet. Wie in den Vorgängerbänden geht die streng sprachgeschichtliche Herleitung und Deutung der Namen der im Kreisgebiet gelegenen Orte, Wohnplätze und Wüstungen von einer chronologischen Bestandsaufnahme der überlieferten Ortsnamenformen (mit Quellenbeleg) bis zur heutigen mundartlichen Aussprache aus. Entstanden ist damit ein zuverlässiges Nachschlagewerk über die Ortsnamengeschichte des Kreises, das nicht nur für die Fachwelt ein wertvolles Hilfsmittel darstellt, sondern auch einem breiteren Publikum den Zugang zu einem neuen Verständnis der altvertrauten Ortsnamen eröffnet. Der Autor: Dr. Lutz Reichardt war bis zu seiner Pensionierung Oberbibliotheksrat an der Universitätsbibliothek Stuttgart.