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Die Überschußbeteiligung in der Lebensversicherung

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Die Rendite einer Lebensversicherung richtet sich maßgeblich nach der Überschußbeteiligung, die bei Vertragsschluß nicht der Höhe nach garantiert wird, sondern von dem erwirtschafteten Unternehmensgewinn abhängig ist. Problematisch ist, daß die Versicherer bei der Festlegung der Überschüsse zahlreiche Ermessensspielräume haben, die die Rendite zum Nachteil der Versicherten beeinflussen kann. Die Studie zeigt die Grenzen der Ermessensspielräume auf und entwickelt die rechtlichen Anforderungen an eine transparente Ausgestaltung der Überschußbeteiligungsklauseln für den Neubestand. Folgende Problemkreise werden behandelt: • Bilanzrechtliches Verfahren der Überschußermittlung unter Berücksichtigung der geänderten Rechnungslegungsvorschriften und des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 • Auswirkungen der Deregulierung auf die Überschußbeteiligung, insbes. Kompetenzen des BAV und des Verantwortlichen Aktuars • Rechtsnatur des überschußberechtigten Lebensversicherungsvertrages • Anforderungen an die vertragliche Ausgestaltung der Überschußbeteiligung unter Berücksichtigung der BGH-Urteile vom 9. Mai 2001. Dr. Martin Ebers ist Wissenschaftlicher Assistent an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster

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2001

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