Zweierlei Maß oder: Juristen sind zu allem fähig
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Welche Rolle hat die Justiz nach dem Beitritt der gewendeten DDR zur Bundesrepublik gespielt? Sollte sie den geschlagenen Gegner nachträglich demütigen? Wollte sie durch besonderen Eifer ihre Untätigkeit gegenüber den Blutrichtern des NS-Regimes kompensieren? Wieso hat sie dem Nazistaat trotz Auschwitz das Recht auf Selbstbehauptung zugebilligt, nicht aber der DDR? Warum hat sie den Fundamentalgrundsatz jeder geordneten Rechtspflege - nulla poena sine lege, keine Strafe ohne Gesetz - für DDR-Bürger aufgehoben? In seinem neuen Buch fragt der Journalist Conrad Taler auch, welche moralische Legitimation zur Verurteilung von DDR-Hoheitsträgern eine Justiz beanspruchen kann, die einen Nazirichter freigesprochen hat, der alleine und in kurzer Zeit mehr Todesurteile fällte als alle DDR-Richter zusammen in 40 Jahren. Talers Recherchen scheinen zu bestätigen, was einst der Verfassungsrichter Martin Hirsch äußerte: „Juristen sind zu allem fähig!“
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