SGB IX
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Mit dem neuen SGB IX ist das Recht der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen auf eine verbesserte Rechtsgrundlage gestellt worden. Die Neukommentierung betont die engen Verknüpfungen des SGB IX zu den übrigen Besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches, zu dessen Allgemeinen Teil sowie zum Verwaltungsverfahren und stellt die Vorschriften in einen einheitlichen Zusammenhang. Dabei wird stets der Tatsache Rechnung getragen, dass die Aufgaben der Rehabilitationsträger auch weiterhin unterschiedlich sind. Das Werk beschränkt sich auf den ersten Teil des neuen SGB IX, den Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen. Die Kommentierung der schwerbehindertenrechtlichen Vorschriften des zweiten Teils des SGB IX, welches früher im Schwerbehindertengesetz geregelt war, folgen zum Jahreswechsel nach. (Schorn/Müller-Wenner, SGB IX Teil 2) Für Richter, Rechtsanwälte und Rechtsbeistände, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter, Mitarbeiter von Rehabilitations- und Sozialleistungsträgern sowie von Einrichtungen für behinderte Menschen.
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SGB IX, Peter Mrozynski
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2002
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- Titel
- SGB IX
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Peter Mrozynski
- Verlag
- Beck
- Erscheinungsdatum
- 2002
- ISBN10
- 3406492282
- ISBN13
- 9783406492280
- Reihe
- Beck'sche Gesetzestexte, Kommentar
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Mit dem neuen SGB IX ist das Recht der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen auf eine verbesserte Rechtsgrundlage gestellt worden. Die Neukommentierung betont die engen Verknüpfungen des SGB IX zu den übrigen Besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches, zu dessen Allgemeinen Teil sowie zum Verwaltungsverfahren und stellt die Vorschriften in einen einheitlichen Zusammenhang. Dabei wird stets der Tatsache Rechnung getragen, dass die Aufgaben der Rehabilitationsträger auch weiterhin unterschiedlich sind. Das Werk beschränkt sich auf den ersten Teil des neuen SGB IX, den Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen. Die Kommentierung der schwerbehindertenrechtlichen Vorschriften des zweiten Teils des SGB IX, welches früher im Schwerbehindertengesetz geregelt war, folgen zum Jahreswechsel nach. (Schorn/Müller-Wenner, SGB IX Teil 2) Für Richter, Rechtsanwälte und Rechtsbeistände, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter, Mitarbeiter von Rehabilitations- und Sozialleistungsträgern sowie von Einrichtungen für behinderte Menschen.