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Vorweggenommene Erbfolge im Privatvermögen

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Die Bundesregierung plant ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zum 1.1.2006. Schon wegen der Ebbe in den öffentlichen Kassen, ist kaum damit zu rechnen, dass die Änderungen günstig für den Steuerpflichtigen ausfallen werden. Um so wichtiger ist es, sich schon heute mit dem Thema vorweggenommene Erbfolge - also einer (teilweisen) Vermögensübertragung schon zu Lebzeiten mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge - zu beschäftigen. Alle Fragen rund um die vorweggenommene Erbfolge im Privatvermögen beantwortet der nun in 2. Auflage erscheinende Band 6 aus der Reihe „Schenken und Vererben“. Steueroptimale Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder, zwischen Ehegatten und zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden ebenso beschrieben wie die Absicherungsmöglichkeiten des Schenkers im Alter durch Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt oder über Versorgungsleistungen. Rechtsanwalt Dr. Helmut Schuhmann, als Fachautor zahlreicher Veröffentlichungen zum Erbrecht bestens ausgewiesen, versteht es, dem Leser die Vorzüge der „Schenkung unter Lebenden“ zu verdeutlichen und mit zahlreichen Beispielsfällen aus der Praxis zu belegen.

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