Kontinuitäten des Rechtsextremismus
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Sind rechtsextreme Gewalttaten und provokative Aufmärsche der Neofaschisten ein Ergebnis der „Enttraditionalisierung„ oder eine neue Art „Jugendprotest“, wie manche Analytiker angeben? Entsprechen die Attacken gegen jüdische Mitbürger und Flüchtlinge lediglich Entwicklungen, die auch in anderen Industriestaaten vorkommen? Kein Grund zur Beunruhigung also? Trotz der historischen Brüche von 1918, 1933 und 1945 mit jeweils anderen Staatsformen zeigen sich Wesen und Erscheinungsformen des Rechtsextremismus wie gehabt. Ist es die kapitalistische Wirtschaft und Sozialstruktur mit ihrem „Recht des Stärkeren„, die – besonders in Krisenzeiten – Rechtsextremismus immer neu hervorbringt? Tatsächlich existiert eine Grauzone, in der Neofaschisten, Deutschnationale und Rechtskonservative sowohl konkurrierend als auch gemeinsam gegen demokratischen Fortschritt und gerechten Frieden wirken. Es ist nicht mehr der „rechte Rand“, der schreckliche Erinnerungen weckt; rechtsextremer Geist ist heute auch in der Mitte der Gesellschaft anzutreffen. Manche Gerichte verbieten Nazi-Aufmärsche; höchste Gerichte gestatten sie. Wie vor 1933? Was wurde aus dem „Aufstand der Anständigen„? Ist ein „Aufstand der Zuständigen“ erforderlich? – Ein dokumentarischer Anhang ergänzt die Beweisführung des Autors. Lorenz Knorr belegt dagegen, dass Rechtsextremismus in Gestalt des „Völkischen" bereits im deutschen Kaiserreich unheilvoll wirkte, dass er ideologisch und praktisch-politisch in der Weimarer Republik sich fortsetzte und dass er heute in Parteien und Kameradschaften die Denk- und Verhaltensweisen bestimmt. Zu dieser Kontinuität gehören zwei Weltkriege!