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Besteuerung von Arbeitseinkommen unter dem Regime des Quellenlandprinzips

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Die internationale Faktormobilität hat zugenommen. Dies gilt nicht nur für Kapital, sondern auch für den Faktor Arbeit. Die anstehende Osterweiterung der Europäischen Union dürfte dieser Entwicklung einen neuen Schub geben. Inländische Arbeitnehmer gehen Beschäftigungsverhältnisse im Ausland ein wie umgekehrt Ausländer im Inland arbeiten. Es entsteht internationales Einkommen. Aus finanzwissenschaftlicher und speziell steuerwissenschaftlicher Sicht stellen sich dabei grundsätzlich folgende Probleme: Nach den Regeln welches der beteiligten Länder soll internationales Einkommen besteuert werden? Welches Land soll welchen Anteil am Steueraufkommen erhalten? Untersucht wird, ob das Quellenlandprinzip eine finanzwissenschaftlich sinnvolle Lösung der Besteuerung internationaler Arbeitseinkommen darstellt. Ein Blick auf die deutsche Besteuerungspraxis zeigt, dass nicht nur das Quellenlandprinzip, sondern auch das Wohnsitzlandprinzip sowie eine Reihe von Mischformen angewendet werden. Mögliche Wirkungen und Probleme der strikten Anwendung einer nach dem Quellenlandprinzip erhobenen Einkommensteuer zeigt eine Modellanalyse. Favorisiert werden Mindeststeuervereinbarungen zwischen den beteiligten Staaten. Das Quellenlandprinzips erweist sich hier als eine Regel zur Besteuerung internationaler Einkommen, die den heilsamen Wettbewerbskräften Raum lässt und zugleich Ordnung gibt.

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2002

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