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Radar an Bord
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Radaranlagen dienen der Kollisionsverhütung. Sie ermöglichen es, zu jedem Zeitpunkt die Umgebung nach anderen Fahrzeugen und markanten Landmarken abzusuchen. Seit 1994 müssen alle Bewerber um den Sportsee- und den Sporthochseeschifferschein Grundkenntnisse in der Radarkunde nachweisen. Daneben gibt es viele Skipper ohne Zertifikat, deren Kenntnisse sich auf die Bedienungsanleitung der Hersteller beschränken. Die Praxis zeigt, dass die Fähigkeiten beider Gruppen weit hinter den Forderungen des Gesetzgebers zurückbleiben. Dass die Radarkunde gar nicht so schwer zu erlernen ist, beweist Georg Fürst erneut mit dieser Neuausgabe des bewährten Praxishandbuchs, das alle gesetzlichen Neuerungen enthält.
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