Das Reich in der Frühen Neuzeit
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Auf sehr bemerkenswerte Weise hat Johann Wolfgang Goethe in seiner Autobiographie „Dichtung und Wahrheit“ Wesentliches über das frühneuzeitliche Heilige Römische Reich gesagt, als er sich an die Wahl und Krönung Josephs II. im Frühjahr 1764 erinnerte: „... andererseits aber konnte ich mir ein geheimes Mißtrauen nicht verbergen, wenn ich ... bemerken mußte, daß hier mehrere Gewalten einander gegenüber standen, die sich das Gleichgewicht hielten, und nur insofern einig waren, als sie den neuen Regenten noch mehr als den alten zu beschränken gedachten; daß jedermann sich nur insofern seines Einflusses freute, als er seine Privilegien zu erhalten und zu erweitern, und seine Unabhängigkeit mehr zu sichern hoffte.“ Mit dem Jahr 1495 beginnt die Geschichte des frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reiches; sie erstreckt sich über ziemlich genau drei Jahrhunderte. Diese stehen im Zeichen des ununterbrochenen Kampfes zwischen Kaiser und Reichsständen um eine monarchisch-zentralistische oder eine ständisch-föderalistische Ausprägung der Reichsverfassung. Handlungsfähig war das Reich als Ganzes dennoch nur auf der Grundlage des Konsenses zwischen Kaiser und Reichsständen. Neuhaus untersucht die frühneuzeitliche Verfassungsgeschichte vom späten 15. bis ins frühe 19. Jahrhundert. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation kann aus der - lange vorherrschenden - Sicht des spätneuzeitlichen Macht-, Anstalts- und Nationalstaates nicht historisch adäquat verstanden werden. Es ist deshalb selbst zu einem bevorzugten Gegenstand neuhistorischer Forschung in Deutschland geworden.